Führung Ratgeber

Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten des Chefs

Wer arbeitet, hat einen Arbeitsvertrag, in dem die wichtigsten Dinge bezüglich des Jobs geregelt sind. Ein Teil der möglichen Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und ihren Chefs sind im Arbeitsrecht bereits klar geregelt. Stehen sie nicht im Vertrag, so finden sie im Streitfall vor Gericht trotzdem Anwendung. Anderes muss, damit es erstritten werden kann, spezifisch schriftlich geregelt sein. Damit dies sachgerecht geschieht, sollten sich die Beteiligten vorher anwaltlich beraten lassen.

Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Im Arbeitsrecht sind nicht nur die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer geregelt, sondern auch, was der Arbeitgeber, der Chef, darf und was er nicht darf. Einige Themen, in denen es im Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeitern und Chefs leicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann, sind zum Beispiel:

– Vergütung
– Arbeitszeit
– Überstunden
– Urlaub
– Arbeitsort
– Kleiderordnung

Von Vorteil ist es allerdings, wenn man sich im Fall einer Auseinandersetzung bezüglich der eigenen Rechte und Pflichten und der Rechte der anderen Partei im Klaren ist. So kann der Chef beispielsweise den Bonus als variablen Teil der Vergütung nicht einfach nach Gutdünken streichen. Dem muss ein Mitarbeitergespräch vorausgehen. Hat der Chef trotz Anfrage des Mitarbeiters kein Gespräch anberaumt, kann der Mitarbeiter den Bonus als Schadenersatz einklagen. Grundlage ist dann der Bonus des Vorjahres. Keine Klagemöglichkeit hat der Mitarbeiter, wenn es um die Kleiderordnung geht. Der Chef hat das Recht für den Kundenkontakt saloppe Kleidung wie zum Beispiel Jeans oder Turnschuhe zu verbieten. Dies trifft häufig bei Banken oder Versicherungen zu, bei denen der Dresscode zum guten Image gehört.

Im Streitfall hilft der Gang zum Anwalt – auch als Mediator
Kommt es zur Auseinandersetzung, müssen die Streitparteien jedoch nicht gleich vor den Kadi ziehen. Ein Experte kann zur Mediation herangezogen werden, wobei dieser zum Bespiel ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein könnte (mehr Infos z.B. unter http://arbeitsrecht-mediation.com). Bei einer Mediation wird der Streit vor einer dritten Person fachgerecht erörtert und idealerweise beigelegt. Auch beim Weihnachtsgeld kann ein Mediator hilfreich sein. Das Weihnachtsgeld kann vom Arbeitgeber nicht willkürlich einbehalten werden, wenn die Leistungen des Mitarbeiters aus der Sicht des Chefs unzureichend sind. Möchte der Chef dies tun, so muss er vorher im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass die Zahlung nur bei Erreichen klar definierter Ziele erfolgt. Diese und andere Streitpunkte können in einer Mediation geklärt und beigelegt werden, bevor es zu hohen Rechtskosten kommt.

Anwaltliche Beratung kann Klarheit schaffen
Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Arbeitsort, Vergütungsfragen und Regeln im Büro oder am Arbeitsplatz sollten in Verträgen klar geregelt sein. Das Arbeitsrecht regelt viele mögliche Streitpunkte zwischen Mitarbeitern und Chefs im Vorfeld. Anderes muss individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Was Gesetz ist und was gegebenenfalls speziell geregelt werden muss, weiß der Anwalt. Möchten Sie hohe Rechtskosten vermeiden, empfiehlt sich im Vorhinein eine anwaltliche Beratung.

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