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Gründungszuschuss: Neue Regelung

cc by flickr/ Images_of_Money

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Immer mehr Deutsche interessieren sich für den Weg in die Selbstständigkeit. Gleichzeitig wird es immer schwerer dafür einen Zuschuss zu bekommen. Dies gilt nun auch für den Gründungszuschuss, den alle beantragen können, die nach einer Anstellung arbeitslos werden und sich danach selbstständig machen möchten.

Die Bundesagentur für Arbeit ist also für diese Form der Förderung verantwortlich. Der Maximalzeitraum für den Zuschuss beträgt 15 Monate. Zunächst erhält man sechs Monate lang Arbeitslosengeld I plus 300 Euro. Eine Verlängerung von weiteren neun Monaten muss extra bewilligt werden. Das Geld müssen Gründer nicht zurückzahlen.

Besonders wichtig aber sind zwei Änderungen: Zum einen muss das Unternehmen spätestens sieben Monate nach dem Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes beim Finanzamt- und gegebenenfalls beim Gewerbeamt gemeldet werden. Man muss sich also um die Gründung so früh wie möglich kümmern.

Zum anderen haben Arbeitslose nach den Änderungen nun keinen Rechtsanspruch mehr auf eine Förderung. Das heißt konkret, ob man den Gründungszuschuss bekommt oder nicht, hängt ganz alleine von der Beurteilung des jeweiligen Beraters ab! Man sollte sich also auf dieses Gespräch sehr gut vorbereiten.

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