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Immer wieder hört man von Fällen, in denen förderungsbedürftige Arbeitnehmer von Unternehmen eingestellt und dann wieder relativ schnell, oft mit fadenscheinigen Begründungen entlassen werden. Kritiker sehen einen Grund für diese Methode in dem sogenannten Eingliederungszuschuss. Diesen erhalten Arbeitgeber, wenn sie förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat nun ein Urteil gesprochen, dass für so manch einen von großer Bedeutung sein könnte. Demnach müssen Arbeitnehmer den Eingliederungszuschuss zurückzahlen, wenn sie nach dem Auslaufen der Förderung den Mitarbeiter ohne einen genauen Grund kündigen.
In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitgeber, der sieben Monate lang die Hälfte der Gehaltskosten für einen Mitarbeiter als Zuschuss erhalten hatte. Nach dieser Zeit kündigte er dem Mann und gab dafür widersprüchliche Gründe an. Die Behörde verlangte daraufhin eine Rückzahlung von dem Unternehmer, die die Richter am Ende für angebracht hielten. Eine Kündigung ohne Nachzahlung sei nur rechtens, wenn es sich um eine sozial gerechtfertigte Kündigung gehandelt hätte.

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Wird man von seinem Arbeitgeber gekündigt, dann sind meist noch die einen oder anderen Ansprüche zu klären. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung aus? Mit dieser Frage musste sich das Bundesarbeitsgericht befassen.
In dem konkreten Fall ging es um eine Steuerfachwirtin, die nach eigener Aussage gekündigt wurde, weil sie nicht freiwillig auf das Weihnachtsgeld verzichten wollte. Am 23. November 2009 erhielt sie ein entsprechendes Schreiben, nach dem sie zum Jahresende gekündigt wurde. Die Auszahlung des Weihnachtsgelds war mit dem Gehalt für November verknüpft. Trotz der Kündigung verlangte die Frau daher die Auszahlung des Weihnachtsgelds.
Die Richter waren anderer Meinung und betonten, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld von der vertraglichen Vereinbarung zum Zweck der Sonderzahlung abhänge. Sei es einzig und alleine an das Arbeitsverhältnis gebunden und nicht als Vergütung von bestimmten Leistungen gedacht, müsse der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zwangsläufig auszahlen. Zudem spiele es eine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis zum entsprechenden Termin noch bestehe.

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Geht ein Unternehmen Pleite, dann ist dies für alle Beteiligten mit vielen unschönen Gegebenheiten verbunden. Hat man beispielsweise vor einiger Zeit eine Abfindung mit seinem Arbeitgeber vereinbart um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat ein Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz der Firma kein Anrecht mehr auf diese Abfindung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf das der Nachrichtensender n-tv hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Chemiearbeiter. Dieser hatte Ende 2007 mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Sein Arbeitsverhältnis sollte demnach zum 31. Dezember 2008 enden. Dafür wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 110.500 Euro versprochen. Kurz vor diesem Termin meldete das Unternehmen jedoch Insolvenz an und der bisherige Angestellte stand ohne Abfindung und Arbeitsplatz da. Aus diesem Grund trat er von dem Aufhebungsvertrag zurück und verlangte weiter beschäftigt zu werden.
Die beiden Vorinstanzen gaben dem Mann noch Recht, jedoch der Bundesgerichtshof war anderer Meinung. Ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalter dürfe das Unternehmen Zahlungen wie Abfindungen gar nicht leisten. Zudem könne er anderen Gläubigern nicht vorgezogen werden. In solch einem Fall hat man als Arbeitnehmer also das Nachsehen…

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In Europa und in den USA sieht die wirtschaftliche Situation aktuell alles andere als rosig aus. Zwar geht es den meisten von uns immer noch gut, jedoch sorgen etliche Krisen und Probleme dafür, dass sich immer mehr Menschen Sorgen um ihre Finanzen und ihren Job machen. In den USA liegt die Arbeitslosenquote derzeit bei 9,1 Prozent. Eine US-Firma scheint diese Situation irgendwie mit Humor nehmen zu wollen und bietet im Handel Grußkarten zum Jobverlust an.
Wir alle kennen Karten, auf denen uns zum Geburtstag oder zur Hochzeit gratuliert wird, doch dass uns einer mal eine Karte zum verlorenen Job schickt ist wohl neu. So rät eine Variante: „Sieh’ es nicht als Verlust deines Arbeitsplatzes. Sieh’ es als Auszeit zwischen zwei dummen Chefs!“.
Dass diese Karten ein Renner werden, wagt sogar der Hersteller Hallmark selbst zu bezweifeln, jedoch versucht man mit den Modellen eine Marktlücke zu füllen. Zudem sei Humor in solch einer Situation wichtiger denn je.