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Urteil: Auch Nicht-EU-Bürger darf deutsche GmbH führen

cc by flickr/ foilman

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Bisher waren die Richter der Überzeugung, dass Nicht-EU-Bürger nicht als Geschäftsführer einer deutschen GmbH eingesetzt werden dürfen. Dazu müssten sie jederzeit die Möglichkeit dazu haben in Deutschland anwesend zu sein, was jedoch nicht der Fall sein könnte, denn es bestehe ja keine Einreisefreiheit nach Deutschland.

Doch nun entschied das Pfälzische Oberlandesgericht anders und revidierte daher die bisherige Rechtsauffassung. Eine GmbH müsse nicht unbedingt von einem Deutschen oder einem EU-Bürger geführt werden. Auch Ausländer können demnach solch eine Position im Unternehmen bekleiden.

In Zeiten von E-Mail und Internet sei die alte Rechtssprechung nicht mehr zeitgemäß, denn nun ließe sich laut den Richtern solch ein Unternehmen zur Not auch vom Ausland aus führen.

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