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Firmenparkplatz: Frauen dĂĽrfen bevorzugt werden

25. November 2011 Keine Kommentare
Frauenparkplatz by flickr Jesper2cv Firmenparkplatz: Frauen dĂĽrfen bevorzugt werden

cc by flickr/ Jesper2cv

Viele halten Frauenparkplätze, wie man sie inzwischen in allen Parkhäusern findet, für eine gute Sache, denn schließlich werden meist Frauen tendenziell eher Opfer von Gewalt als Männer. Es gibt jedoch auch Umstände, bei denen sich so manch einer nach der Verhältnismäßigkeit fragt. Solch ein Fall wurde vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt.

Dabei ging es konkret um einen schwerbehinderten Krankenpfleger, der gegen seinen Arbeitgeber geklagt hatte, da er trotz seiner Behinderung keinen Firmenparkplatz bekam, der nah am Krankenhaus lag. Körperlich fitte Kolleginnen von ihm wurden jedoch Frauenparkplätze direkt an der Klinik zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber hatte dies damit begründet, dass bei Parkplätzen Frauen grundsätzlich vor Männer kämen.

Die Richter gaben am Ende dem Arbeitgeber Recht und wiesen die Klage ab, denn die Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden, sei für Frauen deutlich größer als für Männer. Solch eine Entscheidung sei nicht diskriminierend oder willkürlich. Die Behinderung des Krankenpflegers spiele dabei keine Rolle.

Firmenpleite: Kein Recht auf vereinbarte Abfindung

11. November 2011 Keine Kommentare
Euro M%C3%BCnzen2 by flickr Images of Money Firmenpleite: Kein Recht auf vereinbarte Abfindung

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Geht ein Unternehmen Pleite, dann ist dies für alle Beteiligten mit vielen unschönen Gegebenheiten verbunden. Hat man beispielsweise vor einiger Zeit eine Abfindung mit seinem Arbeitgeber vereinbart um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat ein Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz der Firma kein Anrecht mehr auf diese Abfindung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf das der Nachrichtensender n-tv hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Chemiearbeiter. Dieser hatte Ende 2007 mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Sein Arbeitsverhältnis sollte demnach zum 31. Dezember 2008 enden. Dafür wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 110.500 Euro versprochen. Kurz vor diesem Termin meldete das Unternehmen jedoch Insolvenz an und der bisherige Angestellte stand ohne Abfindung und Arbeitsplatz da. Aus diesem Grund trat er von dem Aufhebungsvertrag zurück und verlangte weiter beschäftigt zu werden.

Die beiden Vorinstanzen gaben dem Mann noch Recht, jedoch der Bundesgerichtshof war anderer Meinung. Ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalter dĂĽrfe das Unternehmen Zahlungen wie Abfindungen gar nicht leisten. Zudem könne er anderen Gläubigern nicht vorgezogen werden. In solch einem Fall hat man als Arbeitnehmer also das Nachsehen…