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Impressumspflicht bei Anzeigeportalen

Es war eigentlich nur eine Frage der Zeit. Seit Jahren sind besonders die kostenlosen Kleinanzeigenportale auch zum beliebten Absatzkanal für gewerbliche Händler geworden. Einige Anbieter, wie z.B. Kijiji bieten sogar eigene Kategorien für Industrie & Business. Da die Anzeigneportale im allgemeinen für Privatpersonen konzipiert wurden, die schnell und bequem Anzeigen schalten sollen, reicht in der Regel schon die Angabe einer E-Mailadresse und das Bestätigen der E-Mail per zugeschicktem Bestätigungslink, um auf den Märkten aktiv zu werden.
Diese Angaben entsprechen natürlich in keinster Weise den gesetzlich geforderten Impressumspflichten für gewerbliche Händler. Nun hat sich das OLG Frankfurt mit dieser Frage, aber auch dem Verantwortungsbereich der Anbieter dieser Kleinanzeigenportale beschäftigt.
Eine lesenswerte Zusammenfassung bieten die Kollegen vom Shopbetreiber-Blog.

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