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Private Kinderbetreuung kann künftig abgesetzt werden – ein praktischer Leitfaden

Deutschland soll familienfreundlicher werden – das hat sich die schwarz-rote Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Dazu sollen jetzt Kinderbetreuungskosten besser steuerlich abgesetzt werden können. So sollen nicht nur positive Effekte für den Arbeitsmarkt entstehen, sondern auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Julian Regenthal-Patzak berichtet:

Egal wo das Kind betreut wird, ob im Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder durch eine Kinderfrau, die ins Haus kommt. Die neuen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten gelten für alle Bereiche. Bei berufstätigen Alleinerziehenden oder Doppelverdienern sind die Betreuungskosten häufig besonders hoch, so Alexandra Hübner von Kijiji, dem regionalen Kleinanzeigen-Markt im Internet:

„Für jedes Kind von 0 bis 14 Jahren können Eltern ab dem 1 Euro zwei Drittel aller Kosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Im Steuergesetz werden diese Kosten dann als Werbungskosten berücksichtigt. Betragen die Betreuungskosten eines doppelverdienenden Paares für ein Kind z. B. jährlich 6.000 Euro, so kann die Familie 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Bisher konnte sie nur 1.500 Euro absetzen.“

Alexandra Hübner weiß, wovon sie spricht. Schließlich finden Interessierte unter www.kijiji.de mehrere Zehntausend Inserate zur privaten Kinderbetreuung – geordnet nach Regionen und Städten. Übrigens: Auch Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und nicht erwerbstätige Alleinerziehende profitieren von der neuen Regelung. Für sie gilt:

„Für alle Kinder zwischen 3 und 6 Jahren können ebenfalls zwei Drittel aller Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem können künftig Kosten für eine Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend gemacht werden. Wenn also beispielsweise die Betreuungskosten einer alleinerziehenden Mutter für ihr Kind insgesamt 1.000 Euro betragen, kann sie 666 Euro von der Steuer absetzen. Bisher konnte sie nur 226 Euro absetzen.“

Die gesetzliche Neuregelung soll auch für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Dadurch, dass private Haushalte und die Familie verstärkt als Arbeitgeber auftreten. Denn die Anstellung von Kinderfrauen und die Beauftragung selbstständiger Tagesmütter werden nun auch steuerlich attraktiv, die Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen insgesamt wächst. Das neue Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten. Wer jetzt nach geeigneten Kinderbetreuungsangeboten sucht, hat unter www.kijiji.de eine große Auswahl.

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