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Jobs mit Befristung an der Tagesordnung

cc by flickr/Michael Panse

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Vor allem die meisten Berufsanfänger können meist nur von einer unbefristeten Arbeitsstelle träumen. Befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland inzwischen Alltag. So erhielten im vergangenen Jahr rund die Hälfte aller Berufsanfänger zunächst eine befristete Stelle. Dabei lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, denn auch eine Befristung muss nach gewissen Parametern erfolgen.

Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es im Grunde nur zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen: einen Vertrag, der zeitlich befristet ist, und einen, der an einen gewissen Zweck gebunden ist. Bei der ersten Variante endet der Vertrag zu einem bestimmten Datum und bei der zweiten dann, wenn ein bestimmter Zweck erfüllt ist. Dies bedeutet, dass man zum Beispiel als Vertretung für einen Mitarbeiter einspringt, der in Elternzeit ist.

Die meisten Befristungen sind hierzulande jedoch ohne Sachgrund. Dabei gilt, dass die Befristung höchstens zwei Jahre zulässig ist. Während dieser Zeit darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Zudem gilt dies nur, wenn der Mitarbeiter nicht schon einmal für den Arbeitgeber tätig war. Werden diese Grundlagen vom Arbeitgeber nicht eingehalten, dann gilt die Befristung nicht und es wird daraus eine unbefristete Stelle. Diese kann man sich als Arbeitnehmer auch einklagen.

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