Für das Personen-, Speditions- und Transportgewerbe gelten seit dem Januar 2009 spezielle Regeln bei der Neueinstellung von Mitarbeitern (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Vor Beginn der Arbeitsaufnahme des neuen Arbeitnehmers müssen seine Daten als Sofortmeldung vom Arbeitgeber an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden. Dabei hat die Meldung zwingend vor Beschäftigungsbeginn zu erfolgen; dies gilt auch abends, am Wochenende oder an Feiertagen. Da die Sofortmeldung in das bestehende DEÜV-Meldeverfahren (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) integriert ist, müssen für die Meldung…
Gehalt Ratgeber