Bewerbung

Bewerbungsgespräch: Lügen bei bestimmten Fragen erlaubt?

cc by flickr/ fabiamo

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Natürlich sollte man in einem Bewerbungsgespräch so offen und ehrlich erscheinen wie nur möglich, jedoch lassen viele Arbeitnehmer bestimmte Fragen über sich ergehen, weil sie sich offenbar nicht ihre eigenen Rechte bei einem Bewerbungsgespräch bewusst gemacht haben. Darauf weist aktuell Nathalie Oberthür, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, hin.

Fragen zur Familienplanung seien in einem Vorstellungsgespräch unzulässig. Dies gelte auch für Fragen zu gesundheitlichen Problemen. Eine Frage zu Erkrankungen sei nur dann erlaubt, wenn diese relevant für die Ausübung der Tätigkeit seien. Einen LKW-Fahrer dürfe man also beispielsweise fragen, ob er alkoholkrank sei. In allen anderen Fällen, die nichts mit dem Job zu tun haben, geht die Information den zukünftigen Chef nichts an.

Bewerber dürfen in diesen Fällen lügen. Also, auch in Sachen Familienplanung muss man in einem Vorstellungsgespräch nicht die Wahrheit sagen. Generell jedoch ein heikles Thema, denn auch wenn gewisse Dinge Privatsache sind, können Lügen auch immer das Arbeitsklima belasten. Hier muss man möglichst sensibel vorgehen.

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