Im Kaufhaus oder auch Versandhandel werden gewöhnlich nur fabrikneue Artikel angeboten. Das hat in erster Linie mit den Gewährleistungsvorschriften zu tun, die dem Käufer eine gewisse Sicherheit geben sollen beim Auftreten von Mängeln innerhalb einer festgesetzten Zeit. Meist sind es 24 Monate Frist, die dem Käufer ab Kaufdatum bleiben, um den Verkäufer in die Pflicht nehmen zu können. Wer sich für gebrauchte Technik interessiert, sei es nun als Sammler oder weil er ein Gerät günstiger kaufen möchte, ist auf Zeitungsanzeigen…