Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die hierfür anfallenden Kosten steuerfrei ersetzen oder beim Finanzamt bei der Steuererklärung geltend machen. Für jene Kosten des berufsbedingten Umzugs gibt es Pauschalen, dass nicht jede einzelne Position der Ausgaben belegt werden muss. Denn wer die Erstattungsregeln kennt, der kann in Gesprächen mit dem künftigen Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit der Steuererklärungen die richtigen Grundsteine legen. Bei Fragen hilft der Steuerberater sehr gerne weiter. Eine Umfrage des Amtes für Bau-, Raum- und Stadtforschung…
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Wer nach einem praktischen und vielseitigen Schreibtisch sucht, wird sich für das Modell Desktopia Pro von Ergotopia interessieren. Es handelt sich um einen höhenverstellbaren Schreibtisch, der zwischen 62,3 und 127 Zentimetern verstellbar ist und…
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Kleine oder neu gegründete Unternehmen haben meist kein großes Budget für weitreichende Werbemaßnahmen. Oft fehlt auch die Zeit oder die Erfahrung, sich um starke Werbung und Marketingstrategien Gedanken zu machen. Dennoch gibt es einige…
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Spartanische Ausstattungskonzepte und Büroräume – passt das wirklich zusammen? Selbstverständlich nicht! Die Räumlichkeiten müssen für das vorgesehene Aufgabengebiet über ein entsprechendes Inventar und Gestaltungsfreiraum verfügen. Viele Arbeitgeber missachten dabei jedoch wichtige Grundregeln für eine…
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