Der Staat muss sparen – und das hat Auswirkungen auf das Elterngeld: Ab Anfang April dieses Jahres wird die Einkommensgrenze für den Bezug des Geldes neu geregelt. Viele Paare und Alleinstehende mit einem attraktiven Einkommen müssen dann auf diese Leistung verzichten.
Unterstützung für die Zeit nach der Geburt
Grundsätzlich steht das Elterngeld allen Eltern oder Elternteilen zu, die kurz nach der Geburt ihres Nachwuchses zuhause bleiben und dann nur teilweise oder gar nicht in den Job zurückkehren. Ursprünglich hatte das Elterngeld am 1. Januar 2007 das Erziehungsgeld abgelöst. Es orientiert sich am individuellen Einkommen der Eltern vor der Geburt ihres Kindes und soll für einen teilweisen finanziellen Ausgleich sorgen, wenn Elternpaare aufgrund der Kindesbetreuung kurz nach der Geburt weniger oder gar keine Einkünfte haben.
Auf diese Weise können sich die Eltern ums Baby kümmern, ohne in eine größere finanzielle Schieflage zu geraten. Einerseits soll das Elterngeld dabei den möglichen Wunsch der Mütter nach einer baldigen Rückkehr in den Job unkompliziert ermöglichen, und andererseits frischgebackenen Vätern mehr Zeit mit der jungen Familie schenken.
Auf diese Weise soll die Leistung vom Staat junge Familien unterstützen und gleichzeitig die Gleichstellung der Mütter sicherstellen.
Zuletzt wurde das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz während der Coronapandemie umfassend geändert – es regelt die Rahmenbedingungen des Elterngeldes. Jetzt kommt es zu einer weiteren Veränderung.
Weniger Eltern haben jetzt Anspruch
Laut einem Infopost-Update auf der LinkedIn-Seite des Finanzberatungsunternehmens tecis gibt es im Rahmen von Haushaltseinsparungen der Bundesregierung beim Elterngeld eine Neuregelung mit Folgen:
Ab dem 1. April dieses Jahres senkt die Regierung die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, von 300.000 auf 200.000 Euro. Diese Neuregelung gilt für Paare, deren Kind am oder nach dem 1. April 2024 geboren wurden. Eine weitere Senkung der Einkommensgrenze auf 175.000 Euro ist laut tecis-Update im kommenden Jahr geplant. Für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze ebenfalls ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro herabgesetzt.
Zudem ist ein gleichzeitiger Bezug des Elterngeldes für beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Allerdings gibt es gemäß des tecis-Artikels hier Ausnahmen beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
Laut dem Post der Finanzexperten von tecis müssen nun vor allem viele besserverdienende Eltern ohne das Elterngeld auskommen. Die Begrenzung der gemeinsamen Elternzeit gilt allerdings nur für alle Paare mit frischem Nachwuchs.
Die Gründe für die Herabsetzung
Ursache für die Neuregelung beim Elterngeld sind die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministeriums. Sie gelten auch für das Bundesfamilienministerium, das die vorgegebenen Einsparungen in seinem Haushalt sowohl beim Elterngeld als auch bei den sogenannten freiwilligen Ausgaben umsetzen muss. Zu Letzteren gehören unter anderem die Finanzierung von Freiwilligendiensten, die Förderung von Mehrgenerationenhäusern und die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen.
Da das Elterngeld den größten Posten bei den Ausgaben des Bundesfamilienministeriums darstellt, sind strukturelle Einschnitte hier unvermeidlich. Deshalb werden die hohen Ausgaben fürs Elterngeld durch die Neuregelung nun verringert.
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