Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Arbeits- und Betriebssicherheit in Gewerbebetrieben. Mit der Prüfvorschrift DGUV V3 soll die Sicherheit sämtlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ab Aufstellung bis zur Entfernung vom Betriebsort gewährleistet werden. Prüffristen sind daher vor Inbetriebnahme, regelmäßig im laufenden Betrieb und nach jeder Reparatur oder Geräteveränderung einzuhalten und zu dokumentieren.
Gültigkeit der DGUV V3 für elektrische Betriebsmittel und Anlagen
Elektrische Betriebsmittel umfassen die Beleuchtung, Bürotechnik, elektrische Heizungssysteme und weitere mit Strom versorgte Geräte. In kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören auch sämtliche elektrischen Geräte dazu, also der Maschinenpark, die Werkstattgeräte oder Sicherheitstechnik für Außenarbeiten. In Industriebetrieben unterliegen auch sämtliche elektrisch betriebenen Anlagen zu den prüfpflichtigen Betriebsmitteln.
Ebenfalls relevant für die DGUV V3 sind Schaltschränke, Kabelleitungen, Schalter, Steckdosen und elektrische Netzwerke. Die Prüfpflicht gilt auch dann, wenn die elektrische Stromversorgung über Solaranlagen gewährleistet wird. In diesem Fall müssen Module, Speicher und Steckdosen in Gewerbebetrieben ebenfalls vor Inbetriebnahme als sicher eingestuft werden.
Standards für die Durchführung der DGUV V3
Um ein einheitliches Prüfniveau nach festen Detailabläufen zu gewährleisten, gelten für die DGUV V3 bei Prüffristen die Standards der VDE. Mobile elektrische Betriebstechnik wird nach DIN VDE 0701/0702 geprüft. Für stationäre Maschinen und Anlagen gelten VDE 0100-600. Blitzschutzanlagen bergen bei nicht zugelassenem Betrieb ebenfalls ein Risiko für erhebliche Personen- und Sachschäden. Für ihre Prüfung gilt DIN VDE 0185.
Ein Elektriker oder Elektromeisterbetrieb darf die Prüfung durchführen, wenn er seine genaue Kenntnis aktueller Standards nachweist und eine fundierte elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert hat. Regelmäßige Fortbildung zu den neuesten Anpassungen, Verschärfungen oder Verlagerungen innerhalb der DGUV 3 werden in der Regel vom Arbeitgeber für diese Fachkräfte organisiert oder von den Inhabern elektrotechnischer Betriebe eigenständig wahrgenommen und auf dem jeweils neuesten Stand zertifiziert.
Oberstes Ziel der DGUV 3: Prävention von Personenschäden
Der schlimmste anzunehmende Fall ist ein Brand, bei dem Personen verletzt werden. Eine ebenfalls häufige Unfallursache ist ein Stromschlag durch defekte Geräte oder falsch angeschlossene Kabeltechnik. Durch konsequente Prüfvorschriften, ständige Weiterentwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und immer wieder Mitarbeiterschulungen ist eine Grundprävention inzwischen in Gewerbebetrieben jeder Unternehmensgröße gewährleistet.
Das darüber hinausgehende Risiko der sorgsamen Handhabung wird durch DGUV-Schulungsangebote und Arbeitsschutzunterweisungen der Firmen reduziert. Gegen das Restrisiko sollen die Prüfungen nach DGUV 3 mit Prüffristen helfen. Statistisch zeigt sich, dass Personenschäden in Betrieben mit guter Prüfroutine elektrisch bedingte Brand- oder Stromschlagunfälle selten vorkommen.
Wirtschaftlich hohe Bedeutung der regelmäßigen DGUV V3 nach Prüffristen
Ein kurzer Augenblick einer Überspannung oder ein rascher Kabelbrand – in wenigen Augenblicken entstehen durch Unachtsamkeit und Defekte hohe wirtschaftliche Schäden in Betrieben jeder Größe und Geschäftsausrichtung. Versicherer übernehmen viele solche Schadensregulierungen, allerdings nur bei nachgewiesener, ordnungsgemäßer DGUV V3 Prüfung.
Wird dies in kleinen Betrieben vernachlässigt, führt dies immer wieder zu enorm hohen Schadensbehebungen aus eigener Tasche, häufig mit der Folge der Insolvenz. Fatal an der Schadenskette sind auch die Auswirkungen auf Dritte. Lieferungen können nicht erfolgen, neue Aufträge nicht angenommen und für die Produktion nötige Rohstoffe wegen der aufgebrauchten Liquidität nicht eingekauft werden.
Ablaufbeispiele einer DGUV V3
Der sichere Betrieb jeglicher elektrischen Geräte, Beleuchtungen, Maschinen und Anlagen wird durch die vorgeschriebene DGUV V3 in diesen Prüfintervallen gewährleistet oder wiederhergestellt:
DGUV V3 Prüffrist vor Inbetriebnahme
Angeschaffte elektrische Betriebsmittel werden herstellerseitig bereits mit einem Sicherheitsprüfsiegel geliefert. Schaltschränke und Kabelverläufe werden durchaus von betriebsinternen Elektrikern ausgeführt, die jedoch nicht für die Prüfung nach DGUV V3 zertifiziert sind. Es ist also möglich, alle elektrischen Vorbereitungen eigenständig zu treffen. Doch vor dem ersten Einschalten muss eine Elektrofachkraft (Voraussetzungen siehe oben) Kabel, Kabelanschlüsse, Stecker und Steckdosen nochmals professionell testen. Erst nach diesem Test und der entsprechenden Dokumentation ist die Firma bei trotzdem auftretenden Defekten und Schäden versichert.
Zu unterscheiden ist bei den Prüfdetails vor Inbetriebnahme nach der Risikobewertung nach trockenen Betriebsräumen, einer nassen Betriebsumgebung oder Inbetriebnahmen auf Baustellen. Die Dauer der geplanten Gerätenutzung spielt keine Rolle. Auch Eventtechnik für Shows, Messen oder Ausstellungen muss so rechtzeitig geprüft werden, dass noch vor dem Einlass die Sicherheit für Proben und Veranstaltungstechnik gewährleistet ist.
DGUV V3 Prüffrist zu Wartungszwecken
Mobile Werkzeuge, Geräte und Anlagen (in der DGUV V3 als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel beschrieben) müssen unter trockenen Einsatzbedingungen alle zwei Jahre, in besonders gefährdeten Feuchtbereichen alle drei Monate erneut nach DGUV V3 geprüft werden. Empfehlenswert ist es, den maximalen Prüfzeitraum von zwei Jahren nicht um jeden Preis auszureizen. Bei normalem Betrieb ohne Störungen und unter optimal trockenen und wenig staubigen Bedingungen schützt ein Jahr als Wartungsintervall alle Betreiber vor unerkannten Mängeln.
Stationäre Maschinen und Anlagen (in der DGUV V3 als ortsfeste elektrische Anlagen beschrieben) werden verbindlich spätestens alle vier Jahre unter normalen Betriebsbedingungen und einmal jährlich unter besonderen Betriebs- und Umgebungsbedingungen geprüft. Auch hier verbessern Geschäftsinhaber die Sicherheit für alle Mitarbeiter durch die Festlegung kürzerer Prüfintervalle. Dies kann sich beispielsweise vorteilhaft auf eventuelle Gewährleistungen im unvorhergesehenen, nicht selbst verschuldeten Schadensfall auswirken.
DGUV V3 Prüffrist nach Reparaturen, Gerätetausch oder Leitungssanierungen
Wie bei der Vorbereitung einer Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen dürfen diese auch nach einer Reparatur erst nach dokumentierter Prüfung und bestätigter Sicherheit durch Sachverständige (zugelassene Elektrofachkräfte) erneut in Betrieb genommen werden. Ohnehin gilt ein Gerätetausch als Neuinbetriebnahme. Wurden komplette Systeme saniert, beispielsweise durch Leitungstausch oder den Tausch angeschlossener Steckdosen und Schaltschränke, startet auch hier der ordentliche Betrieb erst wieder nach ausführlicher DGUV V3 Prüfung.
Wartungsintervalle beginnen ab diesen Zeitpunkten neu. Wo der Strom herkommt, spielt für die Prüfpflicht keine Rolle. Deshalb unterliegen auch Solaranlagen und mit Solarstrom versorgte oder für die Speicherung von Solarstrom verwendete Betriebsmittel und Anlagen den gleichen Prüfdetails und Prüffristen. Selbst die kleine Teeküche im Handwerksbetrieb muss die Nachweise ordentlich führen, um im Anspruchsfall von Schadensregulierungen alle Zweifel am ordnungsgemäßen Betrieb und geprüften Sicherheitszustand auszuschließen.
Vorteile der peniblen Einhaltung von DGUV Vorschrift 3 Prüffristen
- Personenschutz der Bediener und aller im Gewerbebetrieb beschäftigten und anwesenden Personen
- Personenschutz Dritter in der unmittelbaren Betriebsumgebung, auch Passanten und Nachbarobjekte sowie frequentierte Außenbereiche
- Sachschutz gegenüber Versicherungen und Behörden im Fall unverschuldeter Schäden durch elektrische Defekte
- Längere Lebensdauer ordentlich geprüfter elektrischer Systeme, Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen
- Ausschluss verfolgungspflichtiger strafrelevanter Versäumnisse
- Sicherung von Garantieansprüchen gegenüber Geräteherstellern durch Prüfung des Gerätezustands vor Inbetriebnahme und regelmäßig während der Betriebsdauer
Fazit:
DGUV V3 Prüffristen gewährleisten hohe Sicherheit in Gewerbebetrieben, in denen elektrische Technik stationär (fest installiert) oder mobil (ortsveränderlich) betrieben wird. Die festgelegten Prüfungen zur Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur dienen in erster Instanz dem Personenschutz. In zweiter Instanz sind sie unverzichtbares Prüfwerkzeug zur Risikominimierung gegen wirtschaftliche Folgen bei durch Elektrik und Elektrotechnik verursachte Schäden.
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