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Versetzung: Betriebsrat muss zustimmen und braucht dabei alle Informationen

Will ein Unternehmen Mitarbeiter versetzen muss vorher der Betriebsrat zustimmen. Dafür braucht er alle relevanten Informationen, wie zum Beispiel die persönlichen Daten der Mitarbeiter und eine tarifliche Eingruppierung. Erst wenn er diese vorliegen hat, beginnt die Wochenfrist, die der Betriebsrat für seine Entscheidung hat.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Trier hervor. In dem Fall ging es um eine Drogeriekette, die eine Filiale schließen und damit die drei betroffenen Mitarbeiterinnen auf andere Filialen verteilen wollte. Der notwendige Antrag wurde zwar beim Betriebsrat gestellt jedoch wichtige Informationen nicht ausgehändigt.

Am Ende verweigerte der Betriebsrat seine Zustimmung, denn die Mitarbeiterinnen hätten durch die Versetzung zum Teil einen Arbeitsweg von über drei Stunden. In näheren Filialen gäbe es auch Personalbedarf.

Man zog vor Gericht und die Richter schlossen sich dem Betriebsrat an. Der Arbeitgeber habe zwar dringende Gründe für die Versetzung genannt. Jedoch sei es lange vorhersehbar gewesen, dass die Filiale schließen werde. In dieser Zeit hätte man bessere Maßnahmen ergreifen müssen. Zudem habe man dem Betriebsrat wichtige Informationen, wie personenbezogene Daten oder Gehaltseinstufungen nicht übermittelt. Die Entscheidungsfrist von einer Woche habe daher nie begonnen.

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1 Kommentar

  • Antworten Firmeninterne Informationen bleiben in der Firma! | Top Nachrichten Dezember 6, 2011 um 1:57 pm

    […] Firmeninterne Informationen bleiben in der Firma! 6. Dezember 2011 Einen Kommentar schreiben Kommentare In jedem Unternehmen gibt es Informationen, die nicht unbedingt alle wissen müssen, vor allem nicht die Konkurrenz. Darunter fallen zum Beispiel häufig Kontakte zu Lieferanten oder interne Preislisten. Hat man als Mitarbeiter des Unternehmens Zugang zu diesen Informationen sollte man diese auf keinen Fall einfach so weitergeben, auch wenn man dabei keine bösen Absichten hat. Solch ein Verhalten kann einen schnell den Job kosten, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz bestätigt. In dem konkreten Fall hatte ein Angestellter eines Unternehmens im Sanitärbereich immer wieder firmeninterne Daten an Außenstehende weitergegeben. So hat … Ähnliche Beiträge::Versetzung: Betriebsrat muss zustimmen und braucht dabei alle Informationen […]

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