Geht ein Unternehmen Pleite, dann ist dies für alle Beteiligten mit vielen unschönen Gegebenheiten verbunden. Hat man beispielsweise vor einiger Zeit eine Abfindung mit seinem Arbeitgeber vereinbart um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat ein Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz der Firma kein Anrecht mehr auf diese Abfindung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf das der Nachrichtensender n-tv hinweist. In dem konkreten Fall ging es um einen Chemiearbeiter. Dieser hatte Ende 2007 mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen.…