Geht ein Unternehmen Pleite, dann ist dies für alle Beteiligten mit vielen unschönen Gegebenheiten verbunden. Hat man beispielsweise vor einiger Zeit eine Abfindung mit seinem Arbeitgeber vereinbart um das Arbeitsverhältnis zu beenden, hat ein Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz der Firma kein Anrecht mehr auf diese Abfindung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf das der Nachrichtensender n-tv hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Chemiearbeiter. Dieser hatte Ende 2007 mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Sein Arbeitsverhältnis sollte demnach zum 31. Dezember 2008 enden. Dafür wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 110.500 Euro versprochen. Kurz vor diesem Termin meldete das Unternehmen jedoch Insolvenz an und der bisherige Angestellte stand ohne Abfindung und Arbeitsplatz da. Aus diesem Grund trat er von dem Aufhebungsvertrag zurück und verlangte weiter beschäftigt zu werden.
Die beiden Vorinstanzen gaben dem Mann noch Recht, jedoch der Bundesgerichtshof war anderer Meinung. Ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalter dürfe das Unternehmen Zahlungen wie Abfindungen gar nicht leisten. Zudem könne er anderen Gläubigern nicht vorgezogen werden. In solch einem Fall hat man als Arbeitnehmer also das Nachsehen…
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