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Gründungszuschuss

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    Gründungszuschuss: Neue Regelung

    Immer mehr Deutsche interessieren sich für den Weg in die Selbstständigkeit. Gleichzeitig wird es immer schwerer dafür einen Zuschuss zu bekommen. Dies gilt nun auch für den Gründungszuschuss, den alle beantragen können, die nach einer Anstellung arbeitslos werden und sich danach selbstständig machen möchten. Die Bundesagentur für Arbeit ist also für diese Form der Förderung verantwortlich. Der Maximalzeitraum für den Zuschuss beträgt 15 Monate. Zunächst erhält man sechs Monate lang Arbeitslosengeld I plus 300 Euro. Eine Verlängerung von weiteren neun…

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