Geht es um die Frage, ob man neben einem Vollzeitjob noch zusätzlich arbeiten darf, hat der Gesetzgeber eine eindeutige Antwort gegeben: Ja. Das heißt, nach arbeitsrechtlichen Vorschriften darf man selbstverständlich neben dem Vollzeitjob noch arbeiten gehen, allerdings sind daran einige Bedingungen geknüpft. Maßgeblich ist immer der jeweilige Arbeitsvertrag. Enthält dieser eine Klausel, die Nebentätigkeiten untersagt, ist diese zwar angreifbar, doch wird es schwer werden, dagegen vorzugehen. Untersagt der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Nebentätigkeit, müsste man extra den Arbeitgeber verklagen und das…