Nebenjobs

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen bei einer Nebentätigkeit beachtet werden?

Geht es um die Frage, ob man neben einem Vollzeitjob noch zusätzlich arbeiten darf, hat der Gesetzgeber eine eindeutige Antwort gegeben: Ja.

Das heißt, nach arbeitsrechtlichen Vorschriften darf man selbstverständlich neben dem Vollzeitjob noch arbeiten gehen, allerdings sind daran einige Bedingungen geknüpft.
Maßgeblich ist immer der jeweilige Arbeitsvertrag. Enthält dieser eine Klausel, die Nebentätigkeiten untersagt, ist diese zwar angreifbar, doch wird es schwer werden, dagegen vorzugehen. Untersagt der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Nebentätigkeit, müsste man extra den Arbeitgeber verklagen und das ist keinesfalls von Vorteil.
Die meisten Arbeitsverträge erlauben aber eine Nebentätigkeit, es sei denn, man arbeitet in einem sensiblen Bereich der Forschung oder in anderen sicherheitsrelevanten Abteilungen, die der Geheimhaltung unterliegen.

Arbeitet man aber beispielsweise in einem Versandshop oder einem anderen normalen Unternehmen, steht einer Nebentätigkeit nichts im Wege, wenn man folgende Vorgaben beachtet:
Der Arbeitgeber ist in jedem Fall, am Besten schriftlich, über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren. Es ist glaubhaft zu versichern, dass die eigentliche Arbeit nicht unter dem Nebenjob leidet, dass man in diesem nicht für die Konkurrenz arbeitet und das der Hauptjob unter allen Umständen immer Priorität haben wird. Weiterhin sollte man den Arbeitgeber über den zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit informieren und darlegen, dass trotz Nebenjob noch genügend Freizeit und Erholungsphasen bleiben. Es muss auch versichert werden, dass man nicht während des Urlaubs oder während einer Krankschreibung im Nebenjob arbeitet.

Auf alle Fälle sollte das Thema Verschwiegenheitspflicht angesprochen werden, das heißt, der Arbeitnehmer muss garantieren, dass keine innerbetrieblichen Angelegenheiten etwas im Nebenjob zu suchen haben und das keine Geschäftskontakte aus der Haupttätigkeit im Zweitjob genutzt werden.

Der Gesetzgeber hat eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorgegeben. Diese beträgt 8 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche. Des weiteren sind elf Stunden Ruhezeit täglich einzuhalten und wer sonntags oder an Feiertagen im Nebenjob arbeitet, muss garantieren, dass er dafür einen Ruhetag an einem anderen Wochentag einlegt.

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