In Krisenzeiten können viele Menschen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und geraten in die Schuldenfalle. Schlimmstenfalls müssen sie Privatinsolvenz anmelden. Das ist mit Konsequenzen verbunden, kann aber auch eine Chance sein, um wieder schuldenfrei zu werden. Ein Insolvenzverwalter kümmert sich darum, dass die Gläubiger ihr Geld erhalten, und verwaltet das pfändbare Einkommen des Schuldners. Er hat aber auch noch weitere Aufgaben. Er wird auch tätig, wenn Firmen Insolvenz anmelden müssen.
Wer glaubt, von Krisenzeiten profitieren zu können und als Insolvenzverwalter Karriere zu machen, der irrt. Insolvenzverwalter ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, für die einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Was macht ein Insolvenzverwalter?
Bei einer Privatinsolvenz, aber auch bei einer Firmeninsolvenz nimmt der Insolvenzverwalter eine zentrale Rolle ein. Er wird bei einer Privatinsolvenz vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Wohlverhaltensphase beginnt.
Bei einer Firmeninsolvenz wird in der Gutachten-Phase, nachdem der Insolvenzantrag gestellt wurde, ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Nach der Eröffnung der Insolvenz wird ein offizieller Insolvenzverwalter bestellt, der zumeist nicht mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter identisch ist.
Sowohl bei einer Privatinsolvenz als auch bei einer Firmeninsolvenz stellt der Insolvenzverwalter fest, welche Insolvenzmasse vorhanden ist. In die Insolvenzmasse können Kapitalvermögen, aber auch Wertgegenstände einfließen.
Der Insolvenzverwalter wird als Treuhänder tätig. Bei einer Firmeninsolvenz muss das nicht bedeuten, dass eine Firma endgültig vor dem Aus steht und abgewickelt wird. Der Insolvenzverwalter prüft die Situation des Unternehmens und erstellt ein individuelles Konzept für dessen Zukunft.
Das sind die wichtigsten Aufgaben des Insolvenzverwalters:
Aufgabe | Beschreibung |
---|---|
Sicherung & Verwaltung | Ermittlung und Sicherung der Insolvenzmasse; Zugriff auf Bankkonten; Pfändungen |
Prüfung | Prüfung der wirtschaftlichen Lage; Überprüfung von Verträgen; Prüfung von Gläubigerforderungen |
Verwertung & Verteilung | Verwertung von Vermögen; Ausschüttung des Erlöses an Gläubiger; Entgegennahme pfändbaren Einkommens |
Planung & Berichterstattung | Erstellung von Insolvenzplänen und Gläubigerverzeichnissen; Berichterstattung an das Insolvenzgericht |
Spezielle Aufgaben (Firmeninsolvenz) | Geltendmachung von Ansprüchen; Erarbeitung von Sanierungskonzepten; Verhandlungen mit Investoren |
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist die Insolvenzordnung. Der Insolvenzverwalter agiert immer als unabhängige und neutrale Instanz. Er ist dem Gesetz und dem Gericht verpflichtet und vertritt weder den Schuldner noch den Gläubiger.
Ist es möglich, den Insolvenzverwalter zu wechseln?
Nach Paragraf 58 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) bestellt das zuständige Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter und beaufsichtigt ihn. Nur in Ausnahmefällen kann der Schuldner bei einer Privatinsolvenz den Insolvenzverwalter wechseln, wenn er mit ihm nicht zufrieden ist. Er muss belegen, dass der Insolvenzverwalter ihn benachteiligt oder seine Pflichten vernachlässigt. Beim zuständigen Gericht kann der Schuldner eine Beschwerde mit den zuständigen Belegen einreichen.
Welche Ausbildung hat ein Insolvenzverwalter?
Eine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht, ebenso, wie es keine gesetzlichen Regelungen gibt, unter welchen Voraussetzungen jemand Insolvenzverwalter werden kann. In Paragraf 56 Absatz 1 der Insolvenzordnung ist lediglich vorgegeben, dass als Insolvenzverwalter Personen zu bestellen sind, die sich für den jeweiligen Einzelfall eignen, geschäftskundig und von Gläubigern und Schuldner unabhängig sind.
Häufig sind Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht. Sie haben ein Jurastudium und einen anschließenden Fachanwaltslehrgang im Insolvenzrecht absolviert. Diese Fachanwälte bringen die erforderlichen Kompetenzen als Insolvenzverwalter mit.
Ein Studium als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist jedoch keine unbedingte Voraussetzung, um als Insolvenzverwalter tätig zu werden. Neben Rechtsanwälten können auch Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Insolvenzverwalter werden, wenn sie entsprechende Lehrgänge zur Qualifizierung im Insolvenzrecht absolviert haben. Eine gute Möglichkeit für den Berufseinstieg bildet eine Tätigkeit in einer Insolvenzverwaltungsgesellschaft oder einer Kanzlei, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat.
Welche Person als Insolvenzverwalter geeignet ist, entscheidet das zuständige Insolvenzgericht. Die einzelnen Gerichte setzen unterschiedliche Maßstäbe an.
Welche Befugnisse hat ein Insolvenzverwalter?
Ein Insolvenzverwalter darf keinen Gläubiger bevorzugen. Er ist verpflichtet, alle Gläubiger gleich zu behandeln. Er hat auch die Pflicht, die Insolvenzmasse nach klaren Regeln unter den Gläubigern zu verteilen.
Der Insolvenzverwalter ist befugt, pfändbare Vermögensgegenstände und pfändbares Einkommen des Schuldners zu pfänden. Dabei muss er berücksichtigen, dass dem Schuldner noch genug Geld zum Leben bleibt, und dabei den Pfändungsfreibetrag beachten. Der Insolvenzverwalter darf auch Verträge des Schuldners kündigen. Er ist dazu befugt, einen vollständigen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu nehmen und Zugriff auf dessen Bankkonten zu gewähren.
Wie viel Geld bekommt der Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter erhält eine Vergütung, deren Höhe von der Insolvenzmasse und vom Arbeitsaufwand abhängt. Der Mindestsatz liegt zwischen 1.200 und 1.400 Euro. Zusätzlich kann der Insolvenzverwalter Auslagen berechnen, die ihm im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren entstehen. Bei diesen Auslagen handelt es sich zumeist um die Kosten, die bei der Korrespondenz mit den Gläubigern anfallen.
Das tatsächliche Gehalt von Insolvenzverwaltern hängt auch von deren Qualifikation, Erfahrung, Expertise und Reputation ab. Auch die Region sowie die Größe und Komplexität des Insolvenzverfahrens wirken sich auf das Gehalt des Insolvenzverwalters aus.
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