Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat nun in der Weihnachtszeit bei Arbeitnehmern für Freude gesorgt, bei vielen Arbeitgebern dafür wohl weniger.
Aus diesem geht hervor, wer dreimal hintereinander all seinen Angestellten Weihnachtsgeld zahlt, hat dieses offiziell im Betrieb eingeführt und ist auch verpflichtet weiterzuzahlen.
Doch gerade jetzt in der Krise wird es für viele Arbeitgeber schwer die versprochenen Zahlungen zu halten. In solch einem Fall müssen sich beide Seiten auf einen annehmbaren Kompromiss einigen. Sich an einem späteren Zeitpunkt von der Verpflichtung zu befreien ist auf jeden Fall für einen Arbeitgeber ab jetzt nicht mehr möglich, auch wenn er darauf hinweist, dass es sich um ein freiwillige Leistung handle und keinen Rechtsanspruch begründe.
Diese Arbeitgebererklärung ist nun unwirksam und die Mitarbeiter müssen ihr nicht einmal mehr widersprechen!
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