Vom Supermarkt kennen alle, die Preise vergleichen, den sogenannten Grundpreis, der direkt neben dem eigentlich Preis stehen muss. Nun verkaufen jedoch einige inzwischen auch über ebay gewerblich Produkte wie Schokolade oder Kosmetik. Das Landgericht Hamburg musste nun entscheiden, an welcher Stelle der Grundpreis bei ebay stehen muss.
In dem konkreten Fall ging es um einen Verkäufer, der über ebay Schokolade gewerblich anbot. Den Grundpreis nannte er, wie viele andere auch, erst in der Artikelbeschreibung, also weit unter dem Button „Sofort kaufen“.
Die Richter erklärten diese Methode jedoch für nicht rechtens, da der Grundpreis dazu unter anderem dazu diene, dass die Verbraucher die Preise besser vergleichen können. Daher muss bei ebay in Zukunft der Grundpreis direkt in der Angebotsübersicht zu lesen sein.
Keine Kommentare