Was leistet die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2?
Einfach umrissen kann man sagen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 dafür zuständig ist, dass alle Mitarbeiter in ihren Arbeitsbereichen immer sicher, gesund sind und auch bleiben. Zudem werden die Sicherheitsvorkehrung sowie die Gesundheit der Mitarbeiter kontinuierlich verbessert. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht die Arbeitssysteme und die Arbeitsbereiche und sorgt nach DGUV V2 so für sichere Arbeitsbedingungen.
Was beinhalten Sicherheit und Gesundheitsschutz?
Sicherheit und Gesundheitsschutz beinhalten die Integration von Managementprozessen mit bestimmten Schutzmaßnahmen. Dabei müssen Fortschritt und Entwicklung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit laufend überprüft und gefördert werden. Zudem müssen Sicherheit sowie Gesundheitsschutz in die komplette betriebliche Organisation von betrieblichen Aufbau und Ablauf eingebunden werden. Denn die komplexe Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften erfordert bestimmte Organisationsstrukturen, die gut durchdacht sein müssen. Im Endeffekt führt die Arbeit sowie die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 zur Etablierung von Organisationen,die Sicherheit sowie Gesundheit ständig und bei jedem Arbeitsablauf beachten.
Arbeitssicherheit ist unglaublich wichtig für jedes einzelne Unternehmen. Die DGUV V2 ist eine für die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen einheitliche und immer gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). In dieser Vorschrift sind alle Pflichten zu finden, die ein Unternehmer in einer betrieblichen Betreuung durch spezielle Betriebsärzte sowie Fachkräfte für die Arbeitssicherheit gewährleisten muss. Neben der geforderten Fachkunde sind unter anderem auch betriebsärztliche und sicherheitstechnische Aufgaben beschrieben. Die verschiedenen Betreuungsmodelle sind abhängig von der Größe jedes einzelnen Betriebes.Zum Beispiel gibt es die sogenannte Regelbetreuung oder auch die alternative Betreuung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 und der Betriebsarzt übernehmen gemeinsam als Sicherheitsteam bestimmte Aufgaben im Betrieb. Sie arbeiten eng zusammen. Eine ihrer ersten Aufgaben besteht darin, die Arbeitgeber in Bezug auf den Gesundheitsschutz sowie die allgemeine Sicherheit ihrer Arbeitnehmer anzuleiten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 informiert unter anderem auch den Betriebsrat und den Personalrat und berät diese bei Fragen.
Wie wird man Fachkraft für Arbeitssicherheit?
In jedem Unternehmen spielen die Arbeitssicherheit sowie der damit verbundene Schutz von Leben und Gesundheit eine wichtige Rolle. Um solch einer großen Verantwortung gerecht werden zu können, sollte ein Unternehmer eine für diesen Aufgabenbereich speziell qualifizierte Person einsetzen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit.Um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, kann man sich bei verschiedenen Kursen anmelden. Hierbei ist es üblich, dass man Lehrgänge in verschiedenen Stufen durchläuft. Von der Grundausbildung über die vertiefende Ausbildung bis hin zur fachspezifischen Vertiefung. Sollte der Unternehmer von den Vorschriften der DGUV V2 zur Arbeitsschutzbetreuung abweichen wollen, so muss er das mit dem Unfallversicherungsträger klären.
Wann genau betreut die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 Unternehmen?
Ein Unternehmer ist explizit dazu verpflichtet, sich durch Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit einer branchenbezogenen Fachkunde in den Fragen von Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Die speziellen Anlässe für eine Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder durch einen Betriebsarzt können zum Beispiel die Planung sowie die Errichtung, aber auch die Änderung von Betriebsanlagen sein. Also jede Veränderung im Betrieb, die neue Risiken mit sich bringen kann. Ebenso wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konsultiert, wenn neue Arbeitsmittel, die eventuell ein erhöhtes Gefährdungspotenzial als Folge haben könnten, in den Betrieb eingeführt werden sollen. Ein zusätzlicher Grund ist die Änderung von bestimmten Arbeitsverfahren.
Ebenso spielt die Einführung von neuen Arbeitsverfahren eine wichtige Rolle.Genauso wichtig ist eine Betreuung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, wenn Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe neu gestaltet werden sollen. Ebenfalls wichtig ist diese Betreuung bei der Einführung von neuen Arbeitsstoffen beziehungsweise von bestimmten Gefahrstoffen, die ein erhöhtes Maß an Gefährdungspotenzial aufweisen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterrichten Sie die beschäftigten Mitarbeiter über die Unfall- und Gesundheitsgefahren bei ihrer Arbeit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte Notfall- und Alarmpläne erstellen. Allerdings gibt es auch noch weitere Tätigkeitsbereiche für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zum Beispiel werden sicherheitstechnische Überprüfungen wie auch Beurteilungen von bestimmten Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren durchgeführt. Ebenfalls kann zu den Aufgabenbereichen eine Umgestaltung der Arbeitszeit-, der Pausen- und Schichtsysteme gehören. Auch die Planung und Organisationen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen kann notwendig sein. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen auch Suchterkrankungen, welche den Mitarbeiter in direkte Gefahr bringen könnten, da sie ein sicheres Arbeiten direkt beeinträchtigen können. Auch ein Arbeitsplatzwechsel sowie eine Eingliederung oder eine Wiedereingliederung von Mitarbeitern können Anlass sein eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzusetzen. Bei einer Häufung von gesundheitlichen Problemen sowie beim Auftreten von posttraumatischen Belastungszuständen sollte stets ein Betriebsarzt aufgesucht werden.
Was sind die Grundlagen der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2?
Seit 1973 regelt das Gesetz in Deutschland den Einsatz von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit(ASiG) die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Versorgung in Betrieben und Unternehmen. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufgaben sowie die Bestellung und Qualifikation der Betriebsärzte (BA) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa). Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die aktuell im Fachbereich „Sicherheits- und Gesundheitsorganisation“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgeschrieben wird.
Ab wann besitzen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Fachkunde?
Um alle Voraussetzungen zu erfüllen brauchen Sicherheitsingenieure einen Bachelor beziehungsweise einen Masterabschluss. Dieser sollte in einer Fachrichtung der Ingenieurwissenschaften absolviert worden sein. Ebenfalls sind alle Voraussetzungen erfüllt, wenn jemand die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tragen darf und gleichzeitig eine praktische Tätigkeit von mindestens 24 Monaten vorzeigen kann. Zusätzlich dazu sollte ein Ausbildungslehrgang abgeschlossen werden. Hierbei ist wichtig, dass dieser Lehrgang von einem staatlichen oder von einem Unfallversicherungsträger durchgeführt und/oder geprüft wurde. Eine ähnliche Voraussetzung erfüllen übrigens auch studierte Sicherheitsingenieure. Dafür müssen diese nach ihrem Studium mindestens 12 Monate in dem Bereich praktisch gearbeitet haben. Wobei auch hier wichtig zu erwähnen ist, dass diese Aufgaben aber auch von Menschen übernommen werden können, die eine gleichwertige Ausbildung vorzuweisen haben.
Wenn man Sicherheitstechniker ist, erfüllt man wiederum alle Anforderungen, wenn die Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mit Erfolg beendet wurde sowie eine Tätigkeit von mindestens 24 Monaten erfolgt ist. Der Praxisbezug von einem Mindestzeitraum ist sehr wichtig, da es hier vor allem auf Berufserfahrung ankommt. Zusätzlich muss hierfür ein Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen werden, der vom Unfallversicherungsträger entweder durchgeführt beziehungsweise anerkannt wird.
Auch als Sicherheitsmeister kann man diese Anforderungen durchaus erfüllen, wenn eine Meisterprüfung sowie eine 24-monatige praktische Tätigkeit als Meister nachgewiesen werden kann. Zusätzlich wird jedoch ein erfolgreich abgeschlossener Ausbildungskurs benötigt. Wer wiederum keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch mindestens 4 Jahre als Meister tätig war und zusätzlich einen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungslehrgang absolviert hat, erfüllt diese Anforderungen ebenso.
Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet, verdient aktuell voraussichtlich zwischen ca. 42.700 € und im besten Fall 60.200 €. Das Durchschnittsgehalt liegt bei 49.400 €.
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