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Dienstgeheimnis

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    Kündigung wegen Verstoß gegen das Dienstgeheimnis nur ohne Abmahnung

    Generell ist ein Verstoß gegen das Dienstgeheimnis ein Grund einen Arbeitnehmer zu kündigen, doch dies ist laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg nur möglich, wenn aufgrund dieses Verstoßes nicht schon einmal eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin. In dem konkreten Fall ging es um eine Angestellte in einem brandenburgischen Amtsgericht, die für die Bearbeitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zuständig war. Einer ihrer Kolleginnen teilte sie den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses gegen deren Sohn mit. Daraufhin wurde die Arbeitnehmerin vom…

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