Wer plant seine Heimat zu verlassen und in seinen Wohnort in ein anderes Land zu verlegen hat einen Anspruch auf gesicherte Altersrente. Die in Deutschland gezahlten Beiträge werden weder erstattet noch in die zukünftige Wahlheimat übertragen, sondern bleiben in Deutschland registriert bis das Rentenalter erreicht ist. Der Antrag auf Rente wird in dem Land beantragt, indem der Rentenantragsteller wohnt. Diejenige Behörde, indem die Rente dann beantragt wird, wendet sich an andere Behörden in ganz Europa, in denen der Antragsteller gearbeitet…
-
Wie ist das mit der Rente, wenn jemand in anderen EU-Ländern arbeiten und leben möchte? Johann ist deutscher Staatsbürger und arbeitet als Koch. Nach 14 Jahren Arbeit in Deutschland packt er seinen Klappstuhl und…
-
Das Internet spielt im Leben der meisten inzwischen eine wichtige Rolle. Rechenzentren und Co. müssen daher immer mehr leisten und verbrauchen natürlich dementsprechend viel Energie. Daher hat die Europäische Kommission vor einiger Zeit den…
-
Bisher waren die Richter der Überzeugung, dass Nicht-EU-Bürger nicht als Geschäftsführer einer deutschen GmbH eingesetzt werden dürfen. Dazu müssten sie jederzeit die Möglichkeit dazu haben in Deutschland anwesend zu sein, was jedoch nicht der…