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Welches EU-Land wird meine Rente bezahlen

Wie ist das mit der Rente, wenn jemand in anderen EU-Ländern arbeiten und leben möchte? Johann ist deutscher Staatsbürger und arbeitet als Koch. Nach 14 Jahren Arbeit in Deutschland packt er seinen Klappstuhl und fährt mit dem Zug zum Schifahren nach Österreich. Dort sicht er sich bei nuroa eine Wohnung, findet auch Arbeit und bleibt. Die in Deutschland einbezahlten Rentenbeiträge bleiben in Deutschland und die Versicherungszeiten werden dort erfasst wo man gewohnt und gearbeitet hat.

Nachdem Johann 6 Jahre in Österreich gearbeitet hat, packt er wieder seinen Klappstuhl und zieht nach Frankreich, wo er sich niederlässt und eine Familie gründet. Bei Rentenantritt stellt Johann seinen Antrag in dem Land wo er lebt. Beispielsweise in Frankreich. Johann erhält ein Dokument von den französischen Behörden, indem seine Rentenbescheide aus allen beteiligten Ländern aufgeführt sind. Jedes Land bezahlt eine separate Rente je nach Versicherungszeit. Zu beachten sind die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, Rentenalter und gezahlte Beiträge, welche von Land zu Land variieren können.


Johann wird das Rentenalter in Frankreich mit 62 Jahren, in Österreich mit 65 Jahren und in Deutschland mit 67 Jahren erreichen. Seine österreichische und seine deutsche Rente bekommt er also später. Sollten die landesspezifischen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, werden EU-Vorschriften wirksam. Die österreichische Mindestanforderung von 10 Beitragsjahren wird durch Berücksichtigung der Beitragszeiten in Österreich (6 Jahre), Frankreich (21 Jahre) und Deutschland (14 Jahre) erfüllt. Dank EU-Vorschriften wird Johann Renten aus Österreich, Frankreich, Deutschland erhalten.


Das Video endet mit Internetadressen zur Kampagne (ec.europa.eu/social-security-coordination) und des Informationsgebers Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/social). Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission hilft den EU-Bürgern bei Arbeitssuche, Umzug oder beruflicher Weiterbildung. Die Generaldirektion konzentriert sich auf die vier Bereiche Arbeitsplatzausbau und -verbesserung, Arbeitnehmerfreizügigkeit inklusive Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, bessere Arbeitsbedingungen, soziale Eingliederung.

Der zuständige Kommissar ist László Andor aus Ungarn. *EU 27 inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

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