Wer plant seine Heimat zu verlassen und in seinen Wohnort in ein anderes Land zu verlegen hat einen Anspruch auf gesicherte Altersrente. Die in Deutschland gezahlten Beiträge werden weder erstattet noch in die zukünftige Wahlheimat übertragen, sondern bleiben in Deutschland registriert bis das Rentenalter erreicht ist. Der Antrag auf Rente wird in dem Land beantragt, indem der Rentenantragsteller wohnt. Diejenige Behörde, indem die Rente dann beantragt wird, wendet sich an andere Behörden in ganz Europa, in denen der Antragsteller gearbeitet…
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Wie ist das mit der Rente, wenn jemand in anderen EU-Ländern arbeiten und leben möchte? Johann ist deutscher Staatsbürger und arbeitet als Koch. Nach 14 Jahren Arbeit in Deutschland packt er seinen Klappstuhl und…
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Seit Jahren verzeichnet die Deutsche Rentenversicherung einen kontinuierlichen Anstieg der Anzahl der Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen in den Vorruhestand gehen müssen. Inzwischen ist dies sogar der Hauptgrund, warum die Deutschen aus dem…
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Wer wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorübergehend eine Rente bezogen hat, verliert nicht seinen Anspruch auf Urlaub. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bleibt also bestehen. Dies geht aus einem…