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Verminderte Erwerbsfähigkeit: Urlaubsanspruch verfällt nicht

cc by wikimedia/ Friedrich.Kromberg

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Wer wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorübergehend eine Rente bezogen hat, verliert nicht seinen Anspruch auf Urlaub. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bleibt also bestehen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen schwerbehinderten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der im Jahr 2004 dauerhaft erkrankte. Er erhielt daraufhin eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung und erhielt danach eine Dauerrente bis er 2009 aus dem Arbeitsverhältnis ausschied. Zusätzlich verlangte der Betroffene, dass ihm die Urlaubstage, die er in den Jahren 2005 bis 2009 nicht in Anspruch genommen hatte, ausbezahlt werden. Der ehemalige Arbeitgeber weigerte sich jedoch.

Die Richter sahen die Forderung fast in vollem Umfang als rechtens an. Es gebe keine ausdrückliche Vorschrift, nach dem der Arbeitnehmer, auch wenn er eine Erwerbsminderungsrente beziehe, auf seinen Erholungsurlaub verzichten müsse. Der Anspruch des Mannes auf Urlaub bliebe also bestehen und er müsse daher die Tage, die er nicht in Anspruch nehmen konnte und die damit auch nicht verfallen, ausbezahlt bekommen.

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