Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Studierenden grundsätzlich kranken- und rentenversicherungspflichtig. Der bestehende Versicherungsschutz ist bei der Immatrikulation vorzuweisen. Wenn kein Versicherungsschutz besteht, muss nachgewiesen werden, dass keine Versicherungspflicht besteht. Sind die Eltern des Studierenden in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sind Studienanfänger wie bereits vorher, über die Eltern familienversichert. Dieser Versicherungsschutz ist bis zum 25. Lebensjahr ausreichend. Endet die Familienversicherung oder sind die Eltern privat versichert, haben Studenten die Option, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu niedrigen Beitragssätzen zu versichern.…
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Über 442.600 junge Menschen haben in diesem Jahr ein Studium begonnen. Damit kletterte die Anzahl der Erstsemester auf einen neuen Rekordwert. Die Studienanfängerquote liegt nun bei 46%, also 3% höher als zuvor. Sie bezeichnet…