In Deutschland ist Mobbing ohne Frage ein großes Thema, von dem etliche Arbeitnehmer betroffen sind. Am schlimmsten trifft es einen, wenn man durch den eigenen Vorgesetzten gemobbt wird. In diesem Fall stellen jedoch häufige Abmahnungen noch lange kein Mobbing dar. So sahen es zumindest die Richter des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der in einem Zeitraum von vier Monaten neun Abmahnungen erhalten hatte, die sich auf verschiedene Vorwürfe bezogen. Der Betroffene zog vor Gericht. Die Richter sahen in dem Handeln des Arbeitgebers jedoch kein Mobbing. Es deute zwar auf ein systematisches Vorgehen hin, ließe sich aber gleichzeitig nicht beweisen, dass die Rechte des Arbeitnehmers verletzt wurden.
Die Abmahnungen ließen lediglich darauf schließen, dass der Mitarbeiter unter genauer Beobachtung stand. Eine Abmahnung sei nicht automatisch Mobbing, selbst, wenn sie sich im Nachhinein als unbegründet erweist. Mobbing liege erst dann vor, wenn man dem Arbeitgeber verwerfliche Motive nachweisen könne. Betroffene sind also in der genauen Beweispflicht.
2 Kommentare
Gibt es da auch ein Aktenzeichen zu dem Urteil zu ?
Hallo,
ja natürlich 😉 , Aktenzeichen: 6 SA 256/09.
LG, Nina