Uncategorized

Achtung bei rechtlichen Fragen in der Auslandsfiliale

Nicht wenige Deutsche arbeiten in einer Filiale eines ausländischen Unternehmens. Hierbei sollte man vorher unbedingt prüfen, welcher Rechtslage man dort in bestimmten Fällen unterliegt. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt beispielsweise vor kurzem, dass Mitarbeiter, die in einer deutschen Filiale ausländischer Unternehmen arbeiten nicht automatisch den deutschen Kündigungsschutz genießen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Verkaufsmanager, der für ein englisches Telekommunikationsunternehmen in einer ihrer deutschen Filialen tätig war. Die Zentrale in London hat ihm nach mehrmaligem Verfehlen der Umsatzzahlen gekündigt.

Dies sei kein wichtiger Grund nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz, argumentierte der Mann und zog vor Gericht. Die Richter sahen dies jedoch anders: In Deutschland würden in diesem Fall nicht die Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen des Unternehmens entschieden, daher könne man auch nicht mit deutschem Recht argumentieren.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.