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Computerspielen im Büro – Was ist erlaubt?

Spieleklassiker Solitaire

Spieleklassiker Solitaire

Es steht außer Frage, dass Computerspiele während der Arbeitszeit rigoros untersagt sind. Eine Ausnahme besteht natürlich dann, wenn Computerspiele ein immanenter Bestandteil der eigentlichen Arbeit sind, wie es beispielsweise bei einem Redakteur einer Computerspielezeitschrift der Fall ist. Da jedoch eher davon auszugehen ist, dass die meisten Arbeitnehmer nicht von einem derartigen Sonderfall betroffen sind, greift vielmehr die erste Aussage.

Wie ist es aber mit Computerspielen in der Freizeit – sprich der Mittagspause – bestellt? Die Mittagspause ist bekanntlich nicht Teil der Arbeitszeit, wie auch ein Blick auf reguläre Arbeitszeiten schnell verrät: Ein Arbeitstag im Büro geht bekanntlich nicht nur von 8:00 bis 16:00 Uhr sondern endet, dank einer (übrigens Arbeitsrechtlich vorgeschriebenen) Mittagspause erst um 16:30. Dem Arbeitgeber angerechnet werden hierbei nur acht Stunden Arbeit.

Im Grunde darf ein Arbeitnehmer diese Mittagspause für private Dinge – also auch für Computerspiele – einsetzen. Jedoch gibt es hier auch wieder Einschränkungen. Die wenigstens Betriebe erlauben, dass private Software auf den firmeneigenen Rechnern installiert wird, und das ist ihr gutes Recht. Ein Spiel aus dem heimischen Haushalt mitzubringen und auf dem Firmenrechner zu installieren, ist also tabu. Anders sieht es mit Anwendungen aus, die bereits auf dem Computer installiert sind. Seit jeher kommt eine übliche Windows-Installation mit einer Basisausstattung an spielen daher, etwa Minesweeper, Solitaire oder Mahjong. Hier gilt, dass ein Vorhandensein dieser Spiele auf einem Betriebsrechner eigentlich mit einer stillen Duldung des Arbeitgebers gleichzusetzen ist. Tatsächlich ist eine Deinstallation bzw. Sperrung besagter Spieler möglich, erfolgt diese nicht, ist das also als Erlaubnis zu verstehen.

Eine weitere Möglichkeit sind webbasierte Spiele. Ermöglicht der Arbeitgeber vom Firmenrechner aus den kompletten Zugriff auf das Internet, so ergibt sich für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, zu spielen. Im Internet existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Spiele, welche vollkommen webbasiert sind, die Installation von Software auf dem Firmenrechner (das wäre wieder verboten) entfällt also und so könnte man z.B. online kostenlos Solitaire spielen. Sollte ein Arbeitgeber hier nicht auch technische Vorkehrungen getroffen haben wie die Sperrung bestimmter Websites und der Rechner technisch dazu in der Lage sein (die Installation von Flash ist hierbei Voraussetzung) so spricht auch nichts gegen webbasierte Spiele auf dem Firmenrechner.

Sollte eine private Nutzung von Firmenrechner generell untersagt sein – dies wird meist im Arbeitsvertrag festgelegt – dann stellt sich die Frage nach der Erlaubnis schlichtweg nicht.

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