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Elterngeld: Nebenher arbeiten?

cc by flickr/ thewattersfamily

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Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben die Möglichkeit Elterngeld zu beziehen. Dieses wird bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes ausgezahlt und gilt für Mütter und Väter. Der jeweilige Elternteil bekommt dann 67 Prozent des letzten Nettogehalts, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. So manch einer möchte oder kann seinen Beruf jedoch nicht komplett während der maximal 14 Monate an den Nagel hängen.

Es ist durchaus möglich trotz Elterngeld zu arbeiten, jedoch darf die Arbeitszeit die Grenze von 30 Wochenstunden nicht übersteigen. Alle Arbeitszeit, die darunter ist, steht dem Elterngeld nicht im Wege. Dabei muss man jedoch beachten, dass man in solch einem Fall nur 65 Prozent der Differenz zwischen Teilzeitgehalt und dem Nettogehalt vor der Geburt im Monat beziehen kann.

Grundsätzlich raten Experten sich so früh wie möglich während der Schwangerschaft zum Thema Elterngeld Gedanken zu machen und sich auch beraten zu lassen. So kann ein Besuch beim Steuerberater hilfreich sein, denn das Wechseln der Steuerklasse kann einem beim Elterngeld zum Beispiel Vorteile bringen.

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