Berufe

Job in kirchlicher Einrichtung: Kündigung wegen Papst-Beleidigung

cc by wikimedia/ Wici

cc by wikimedia/ Wici

Wer in einer Einrichtung der katholischen Kirche arbeitet, der muss in Zukunft offensichtlich aufpassen, dass er sich nicht beleidigend über den Papst äußert, denn sonst kann der Job schnell weg sein. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.

In dem konkreten Fall handelte es sich um einen Krankenpfleger, der bei einem Krankenhaus am Bodensee arbeitete, das von der Caritas getragen wird. Im Internet hatte er unter einem Nickname Texte veröffentlicht, die den Papst beleidigten und das offenbar ziemlich niveaulos. Der Mann selbst betonte, dass dies Satire sei.

Sein Arbeitgeber erkannte hinter den Texten den Krankenpfleger und drohte ihm eine fristlose Kündigung an. Am Ende einigte man sich auf einen Aufhebungsvertrag. Arbeitslosengeld bekam er jedoch zunächst nicht aufgrund der üblichen dreimonatigen Sperre in solch einem Fall. Der Mann zog vor Gericht. Die Richter entschieden am Ende jedoch, dass eine Kündigung in solch einem Fall rechtens sei.

Jeder Arbeitnehmer müsse darauf achten, dass er sich auch privat so verhalte, dass dies nicht im Widerspruch zu den Prinzipien des Arbeitgebers stehe. Durch seine polemischen Äußerungen habe der Mann das Oberhaupt der katholischen Kirche angegriffen und damit die Loyalität zu seinem Arbeitgeber verletzt.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.