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Richtig sitzen im Büro? Worauf man achten muss!

Bürostuhl

Bürostuhl - flickr/jnyemb

Der Gesetzgeber berücksichtigt diese Anforderung durch die allgemeine Vorschrift „beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten“ in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 1 Abs.1, in der die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden muss. Die Regelung des ArbStättV vor 2004 regelt noch die Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz: „Ausstattung: Die Sitzgelegenheiten müssen dem Arbeitsablauf und der Handhabung der Betriebseinrichtungen entsprechen und unfallsicher sein.“

§25 Abs.1 (ArbStättV vor 2004) Die Neuordnung aus dem Jahr 2004 berücksichtigt dies nur noch verallgemeinert. Da aus dieser Verordnung vorher bereits die sogenannten Arbeitsstättenregeln“ (ASR – Technische Regeln für Arbeitsstätten) erarbeitet wurden, ist die Erwähnung im neuen Gesetz überflüssig. Für Sitzgelegenheiten ist dies die ASR 25/1.

Anforderungen an einen ergonomischen Bürostuhl sind auch durch die DIN 4551, DIN 4556, EN 1335-1 und EN 1335-2, die Regelwerke der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft, aber auch Sicherheitsregeln für die Bildschirmarbeit geliefert.

Der arbeitende Mensch verbringt seine Arbeitszeit in immer größeren Maße mit sitzender Tätigkeit, meist als Bildschirmarbeitsplatz. Um beim langen Sitzen den körperlichen, aber auch seelischen Belastungen vorzubeugen, Rücken- und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit, kann man durch ergonomische Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung, so auch bei der Einrichtung der Sitzgelegenheit präventiv einwirken. Die Möglichkeit ein dynamischen Sitzens, d.h. häufiger die Sitzposition verändern, was über die Anforderung der ASR 25/1 hinausgeht. Es empfiehlt sich ggf. auch die Sitzgelegenheit von Zeit zu zeit zu wechseln, also auch mal einen bequemeren Relaxsessel zu verwenden oder ganz im Stehen zu arbeiten.

Die neuesten ergonomischen Mindeststandards für Bürostühle fordern folgendes: Sitzbreite von 0,40 – 0,48 m, Sitztiefe von 0,38 – 0,44 m, Sitzhöhenverstellung von 0,40 – 0,51 m, Rückenlehnenbreite 0,36 – 0,48 m, Höhe der Rückenlehnen mindestens 0,45 m, die Rückenlehnen sollen bis in den Bereich der Schulterblätter reichen, die Neigung soll verstellbar sein, der Stuhl soll eine Tiefenfederung besitzen, damit eine Abfederung des Körpergewichts und der Entlastung der Wirbelsäule gegeben ist.

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