Wird man von seinem Arbeitgeber gekündigt, dann sind meist noch die einen oder anderen Ansprüche zu klären. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung aus? Mit dieser Frage musste sich das Bundesarbeitsgericht befassen.
In dem konkreten Fall ging es um eine Steuerfachwirtin, die nach eigener Aussage gekündigt wurde, weil sie nicht freiwillig auf das Weihnachtsgeld verzichten wollte. Am 23. November 2009 erhielt sie ein entsprechendes Schreiben, nach dem sie zum Jahresende gekündigt wurde. Die Auszahlung des Weihnachtsgelds war mit dem Gehalt für November verknüpft. Trotz der Kündigung verlangte die Frau daher die Auszahlung des Weihnachtsgelds.
Die Richter waren anderer Meinung und betonten, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld von der vertraglichen Vereinbarung zum Zweck der Sonderzahlung abhänge. Sei es einzig und alleine an das Arbeitsverhältnis gebunden und nicht als Vergütung von bestimmten Leistungen gedacht, müsse der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zwangsläufig auszahlen. Zudem spiele es eine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis zum entsprechenden Termin noch bestehe.
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