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Befristete Arbeitsverträge: Das ist wichtig

cc by flickr/ Uncleweed

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Der Europäische Gerichtshof hat in diesen Tagen entschieden, dass eine mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen nicht gegen EU-Recht verstößt. Wichtig sei jedoch ein sachlicher Grund. Man könne nicht grundsätzlich den Abschluss von unbefristeten Verträgen verlangen, nur weil ein Unternehmen immer wieder Vertretungskräfte brauche. Dies müssten die nationalen Behörden entscheiden.

In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die von 1996 bis 2007 beim Amtsgericht Köln tätig war und dabei 13 befristete Verträge erhalten hatte. Sie wurden immer wieder für vorübergehend fehlende Kollegen eingesetzt. Nach dem Urteil der EU-Richter will sie in Deutschland wieder auf Festanstellung klagen.

Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen sollten grundsätzlich ihre Rechte kennen. Wie bereits erwähnt, ist für eine häufigere Verlängerung der Sachgrund entscheidend. Dies wäre zum Beispiel eine Schwangerschaftsvertretung oder die Bindung an ein bestimmtes Projekt. Unzulässig ist eine Befristung, wenn man eine andere Tätigkeit als den im Vertrag festgelegten Sachgrund ausübt. Erledigt man zum Beispiel ganz andere Arbeiten als die schwangere Kollegin, ist die Befristung nicht zulässig. Zudem muss die Befristung stets schriftlich erfolgen und man darf erst nach dem Unterschreiben des Vertrags anfangen. Die Klagefrist in diesem Fall endet übrigens drei Wochen nach dem Ende des befristeten Vertrags!

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