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Die besten Tipps für eBay: So verkaufen Sie ihren Artikel ganz sich zum Höchstpreis

ebay.de - Screenshot

Das Auktionshaus eBay ist und bleibt das erfolgreichste Portal seiner Art und nimmt Anbietern das Einrichten vom eigenen Onlineshop ab. Dementsprechend finden sich hier auch genügend Käufer für eingestellte Artikel, die bereit sind, Höchstpreise zu bieten. Auf einige Feinheiten sollte man jedoch auch als privater Verkäufer achten, um ausgediente Gegenstände nicht unter ihrem Wert zu versteigern.

Das Angebot erstellen: Was unbedingt dazu gehört

Ganz wichtig ist natürlich das Artikelbild. Pro Angebot ist ein Foto kostenlos hochladbar – das sollte sich kein Verkäufer entgehen lassen. Fehlende Artikelbilder hingegen schrecken die Mehrheit der Interessenten ab. Je nach Artikel kann es sich auch lohnen, weitere Bilder einzustellen, die wichtige Details des angebotenen Artikels zeigen oder mehrere Seiten desselbigen beleuchten. Hinzu kommt dann noch die Produktbeschreibung. Je nachdem gehören hier technische Details oder auch Maße bei Kleidungsstücken mit hinein. Erdrücken Sie Interessierte nicht mit zu viel Text, aber lassen Sie wichtige Informationen zum Angebot auch nicht unerwähnt. Zu guter Letzt sollten Privatverkäufer darauf verweisen, dass sie weder Rückgaberecht noch Garantien anbieten.

Anfallende Gebühren beim Verkaufen beachten

Wer sich auf die Basisoptionen beschränkt und einen Startpreis von nur einem Euro wählt, zahlt keine Einstellungsgebühren – auch, wenn letztlich weitaus mehr darauf geboten wird. Es wird allerdings in jedem Falle eine Verkaufsprovision vom Endpreis fällig. Zahlt Ihr Käufer per Zahlservice PayPal, tragen Sie als Empfänger ebenfalls die Kosten in Abhängigkeit vom Warenwert.

Vorsicht vor falschen Versprechungen

Allzu geschönte Fotografien oder verschwiegene Mängel haben nichts in einer eBay-Anzeige verloren. Zwar würden sich so vermutlich mehr Bieter finden, diese werden bei Erhalt der Ware aber nicht begeistert sein. Eine negative Bewertung verschlechtert Ihren Ruf und wird künftig Bieter abschrecken. Im Falle gravierender Abweichungen hat der Käufer sogar das Recht, den Artikel zurückzusenden und Sie die Versandkosten dafür tragen zu lassen. Daher gilt: lieber gleich ehrlich sein und nach besten Gewissen beschreiben.

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