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Europäischer Gerichtshof: Deutsche Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht

In einem aktuelle Urteil hat der Europäische Gerichtshof große Teile des deutschen Kündigungsrechts für ungerecht erklärt. Besonders jüngere Arbeitnehmer würden dadurch diskriminiert werden.

In dem aktuellen Fall ging es um eine Frau, die mit 18 Jahren bei einer Firma angestellt war. Nach zehn Jahren wurde ihr jedoch gekündigt. Da in Deutschland die Fristen aber erst ab dem 25. Lebensjahr gestaffelt werden, stand ihr lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat zu.

Die Richter stimmten mit der Frau überein und fordern nun dazu auf, dass im deutschen Arbeitsrecht entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Man könne die Kündigungsfristen nicht am Alter festmachen. Auch die Argumentation, dass jüngere zu mehr Flexibilität fähig seien, wiesen die Richter entschieden zurück. Die Betriebszugehörigkeit sei unabhängig vom Alter und beginne mit dem Eintritt in eben diesen.

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