Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes muss eine Rechnung ganz bestimmte Pflichtbestandteile enthalten:
-Angaben über die erbrachte Leistung (Menge/Art/Umfang)
-Zahlungsmodalitäten
-Namen und Anschrift vom Rechnungsaussteller sowie vom Rechnungsempfänger
-Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellenden
-Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
-Leistungsdatum (nicht Lieferdatum)
-Nettoentgelt
-Steuersatz
-Bruttobetrag
Ganz eigene Regeln gelten, will man seine Rechungen per E-Mail verschicken.
Factoring heißt auf deutsch etwa Forderungszession. Unter Zession versteht man eine Abtretung. Daraus ergibt sich, dass Factoring eine Finanzdienstleistung ist, welche der Umsatzfinanzierung von Unternehmen dient. Der Unternehmer tritt Forderungen an den Factor ab und hat dadurch den Vorteil, sofort Geld für die erbrachte Leistung zu bekommen.
Beim Refactoring, bzw. Revers-Factoring handelt es sich gewissermaßen um die Umkehrung des Factoring, das heißt der Rechnungsempfänger wendet sich an einen entsprechenden Finanzdienstleister um dadurch ein längeres Zahlungsziel zu erlangen.
Die DHF (Deutsche Handwerk Finanz) bietet durch ihren Kooperationspartner Coface GmbH als Handwerkliche Abrechnungsstelle zusätzliche Liquidität. Ärzte, insbesondere Zahnärzte, verlassen sich schon lange auf Firmen, die für sie das gesamte Rechnungswesen einschließlich Inkasso übernehmen. Diese Möglichkeit haben jetzt auch Handwerker durch die DHF. Dadurch sind sie liquide und bleiben handlungsfähig im Bezug auf ihre Geschäftspartner. Dies ist in unserer schnelllebigen Zeit ein enormer Vorteil. Handwerker gewinnen an Sicherheit und haben den Kopf frei für ihre eigentlichen handwerklichen Aufgaben. Schließlich entfällt das abendliche Rechnungschreiben und die leidige Buchführung. Der Handwerker hat mehr Freizeit zur Verfügung und diese dient der Rückgewinnung seiner Arbeitskraft nach einem anstrengenden Arbeitstag. Auch die Familie wird sich über mehr gemeinsame Unternehmungen freuen.
Aber nicht nur Handwerkern bietet die Handwerkliche Abrechnungsstelle Vorteile. Auch Kunden werden wahrnehmen, wenn sich „ihr“ Handwerker konzentriert ans Werk machen kann, ohne von Sorgen über Buchhaltung und Rechnungsstellung ect. gequält zu werden.
Schließlich profitieren Lieferanten von einem liquiden Handwerker und werden ihn auch künftig gerne und prompt beliefern.
Letztlich bietet die DHF auch noch Möglichkeiten zu einer befriedigenden beruflichen Neuorientierung. Es können sich Menschen, die evtl. aus einem handwerklichen Umfeld kommen, zu einem zertifizierten Berater ausbilden lassen und somit eine Vermittlerfunktion zwischen Finanzdienstleister und Handwerker ausüben.
Die DHF wird von Mitgliedern eines Fachbeirates beraten und darf somit als kompetentes Unternehmen angesehen werden. Um einen Namen zu nennen: Mitglied des Fachbeirates ist z. B. Gerhard Mayer-Vorfelder, der ehemalige baden-württembergische Finanzminister.
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