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Versetzung: Betriebsrat muss zustimmen und braucht dabei alle Informationen

Will ein Unternehmen Mitarbeiter versetzen muss vorher der Betriebsrat zustimmen. Dafür braucht er alle relevanten Informationen, wie zum Beispiel die persönlichen Daten der Mitarbeiter und eine tarifliche Eingruppierung. Erst wenn er diese vorliegen hat, beginnt die Wochenfrist, die der Betriebsrat für seine Entscheidung hat.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Trier hervor. In dem Fall ging es um eine Drogeriekette, die eine Filiale schließen und damit die drei betroffenen Mitarbeiterinnen auf andere Filialen verteilen wollte. Der notwendige Antrag wurde zwar beim Betriebsrat gestellt jedoch wichtige Informationen nicht ausgehändigt.

Am Ende verweigerte der Betriebsrat seine Zustimmung, denn die Mitarbeiterinnen hätten durch die Versetzung zum Teil einen Arbeitsweg von über drei Stunden. In näheren Filialen gäbe es auch Personalbedarf.

Man zog vor Gericht und die Richter schlossen sich dem Betriebsrat an. Der Arbeitgeber habe zwar dringende Gründe für die Versetzung genannt. Jedoch sei es lange vorhersehbar gewesen, dass die Filiale schließen werde. In dieser Zeit hätte man bessere Maßnahmen ergreifen müssen. Zudem habe man dem Betriebsrat wichtige Informationen, wie personenbezogene Daten oder Gehaltseinstufungen nicht übermittelt. Die Entscheidungsfrist von einer Woche habe daher nie begonnen.

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