Ein fast neuer Transporter deutlich unter Marktpreis, günstige Baumaschinen aus einer Firmenrestrukturierung oder sogar Goldbarren zu angeblichen Sonderkonditionen: Solche Angebote können für Unternehmen auf den ersten Blick äußerst interessant wirken. Besonders überzeugend erscheinen sie, wenn die E-Mail scheinbar von einer bekannten Rechtsanwaltskanzlei stammt und eine professionell gestaltete Verkaufsliste enthält.
Genau darauf setzen derzeit Betrüger. Sie missbrauchen Namen real existierender Unternehmen und Rechtsanwälte, verschicken vermeintliche Verwertungsangebote und hoffen darauf, dass Interessenten die angebotenen Waren per Vorkasse bezahlen. Nach der Überweisung erfolgt jedoch keine Lieferung.
Ein aktueller Fall im Namen der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zeigt, wie professionell gefälschte Firmenmails inzwischen gestaltet werden und woran Ihr vergleichbare Betrugsversuche erkennen könnt.

Angebliche Verkäufe aus einem Restrukturierungsverfahren
Die betrügerischen E-Mails geben vor, mit einem laufenden Restrukturierungsverfahren nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz, kurz StaRUG, zusammenzuhängen.
In den Nachrichten heißt es sinngemäß, der Absender sei mit der Verwertung von Vermögensgegenständen beauftragt worden. Eine beigefügte Übersicht enthalte die aktuell verfügbaren Fahrzeuge, Maschinen oder Wertgegenstände.
Die betrügerischen E-Mails geben vor, mit einem laufenden Restrukturierungsverfahren nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz, kurz StaRUG, zusammenzuhängen. In den Nachrichten heißt es, der Absender sei mit der Verwertung von Vermögensgegenständen beauftragt worden.
Auch unsere Redaktion erhielt eine entsprechende Nachricht. Die E-Mail lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines laufenden Restrukturierungsverfahrens nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz (StaRUG) wurden wir mit der Verwertung von Vermögensgegenständen beauftragt. Die beigefügte Übersicht enthält die aktuell zur Disposition stehenden Positionen.
Unter den verfügbaren Positionen befindet sich u.a. ein Vito 119 CDI 4×4 Tourer Extralang (Fahrzeug, EZ 05/2025, 9.250 km) – zu Konditionen erheblich unter dem gegenwärtigen Marktwert.
Die vollständige Aufstellung mit Zustandsbeschreibungen, Standorten und Konditionen entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter 0711 93965334 zur Verfügung oder antworten Sie direkt auf diese Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Thiemann
Rechtsanwalt
Auf den ersten Blick wirkt die Nachricht seriös. Sie nennt ein tatsächlich existierendes Gesetz, verwendet den Namen eines realen Rechtsanwalts und enthält konkrete Fahrzeugdaten sowie eine deutsche Telefonnummer. Genau diese Mischung soll Vertrauen schaffen und Empfänger dazu bewegen, Kontakt aufzunehmen.
Die Aufmachung wirkt zunächst plausibel:
- Die E-Mail nennt ein tatsächlich existierendes Unternehmen.
- Als Ansprechpartner erscheint ein echter Rechtsanwalt.
- Die Signatur enthält eine deutsche Anschrift.
- Handelsregister- und Umsatzsteuerangaben wirken seriös.
- Eine deutsche Festnetznummer wird angegeben.
- Im Anhang befindet sich eine professionell gestaltete PDF-Datei.
- Die angebotenen Waren werden mit technischen Daten, Zustand und Standort beschrieben.
- Die Preise liegen angeblich deutlich unter dem aktuellen Marktwert.
Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH warnt seit dem 6. Juli 2026 offiziell vor betrügerischen Angeboten in einem angeblichen StaRUG-Restrukturierungsverfahren. Nach Angaben des Unternehmens bieten die Täter unter anderem Fahrzeuge, Traktoren, Bagger, Maschinen und Edelmetalle zu vermeintlich besonders attraktiven Konditionen an. Dafür missbrauchen sie den Markennamen, das Logo, die Geschäftsadresse und den Namen eines bei PLUTA beschäftigten Rechtsanwalts.
Das eigentliche Ziel ist die Zahlung per Vorkasse
Bei der Masche geht es nicht in erster Linie darum, Schadsoftware über einen Anhang zu verbreiten oder Zugangsdaten über eine gefälschte Login-Seite abzufragen. Das zentrale Ziel ist nach Angaben von PLUTA die direkte finanzielle Schädigung der Interessenten.
Empfänger sollen zunächst auf das vermeintlich günstige Angebot reagieren. Anschließend wird der Kontakt per E-Mail oder Telefon fortgeführt. Im weiteren Verlauf sollen Interessenten den Kaufpreis, eine Anzahlung oder eine angebliche Reservierungsgebühr im Voraus überweisen.
Die angebotenen Fahrzeuge, Maschinen oder Wertgegenstände werden danach nicht geliefert. PLUTA beschreibt den Ablauf ausdrücklich als Vorkasse-Betrug: Üblicherweise werde vor der angeblichen Lieferung eine Zahlung verlangt, die Ware existiere im Zusammenhang mit diesen Angeboten jedoch nicht.
Die Verbraucherzentrale nennt den Zwang zur Vorkasse ebenfalls als wesentliches Warnzeichen für betrügerische Angebote. Typisch sei, dass Waren günstiger als bei anderen Anbietern angeboten werden, Interessenten vorab überweisen und anschließend keine Lieferung erhalten.
Warum richten sich die Mails gezielt an Unternehmen?
Die Täter verschicken die Angebote laut PLUTA vermutlich massenhaft an kleine und mittelständische Unternehmen sowie an Industriebetriebe.
Das ist strategisch nachvollziehbar. Unternehmen kaufen regelmäßig:
- Firmenfahrzeuge,
- Transporter,
- Baumaschinen,
- Produktionsanlagen,
- Werkstattausstattung,
- Lagertechnik,
- IT-Hardware,
- Betriebsmittel,
- oder gebrauchte Vermögensgegenstände.
Ein günstiges Fahrzeug oder eine Maschine aus einer angeblichen Firmenrestrukturierung wirkt deshalb nicht automatisch unrealistisch. Gleichzeitig können die geforderten Beträge deutlich höher sein als bei typischen Betrugsversuchen gegenüber Privatpersonen.
Die Täter hoffen darauf, dass eine Nachricht intern an Einkauf, Buchhaltung oder Geschäftsführung weitergeleitet wird. Sobald sich ein Mitarbeiter für ein Angebot interessiert, beginnt die eigentliche Verkaufsinszenierung.
Diese Waren werden angeblich angeboten
Die Betrüger beschränken sich offenbar nicht auf eine bestimmte Produktgruppe. PLUTA nennt in seiner Warnung unter anderem:
- Fahrzeuge,
- Traktoren,
- Bagger,
- Maschinen,
- und Edelmetalle.
Auch die Berichte zur verwendeten Telefonnummer 0711 93965334 zeigen unterschiedliche Varianten.
Ein Nutzer berichtet auf dem Bewertungsportal Tellows von angeblich nicht existierenden Maschinen, für die Vorkasse verlangt worden sei. Ein weiterer veröffentlichter dort den Inhalt einer vergleichbaren E-Mail, in der ein Feingoldbarren mit einem Gewicht von einem Kilogramm zu angeblich besonders günstigen Verwertungskonditionen angeboten wurde. Tellows führt die Telefonnummer aufgrund der vorliegenden Nutzerberichte als „sehr unseriös“ und ordnet sie unter anderem als Kostenfalle ein. Dabei handelt es sich um Community-Berichte, nicht um eine behördliche Bewertung.
Unsere Redaktion erhielt eine Variante mit mehreren Fahrzeugen. Besonders hervorgehoben wurde ein Mercedes-Benz Vito 119 CDI 4×4 Tourer Extralang mit Erstzulassung im Mai 2025 und einer angeblich geringen Laufleistung.
Die wechselnden Angebotslisten dürften dazu dienen, möglichst viele unterschiedliche Unternehmen anzusprechen.
Warum die Preise nicht völlig unrealistisch wirken dürfen
Professioneller Vorkasse-Betrug arbeitet nicht immer mit vollkommen absurden Schnäppchenpreisen. Ein Fahrzeug für wenige Hundert Euro würde sofort Misstrauen wecken.
Stattdessen stellen die Täter die Preise als Folge einer besonderen Situation dar. Angeblich müssen Vermögensgegenstände aus einer Restrukturierung oder Unternehmenskrise zügig verwertet werden. Dadurch soll ein Preis unterhalb des üblichen Marktwerts nachvollziehbar erscheinen.
Das verwendete StaRUG liefert dafür die passende Geschichte. Das Gesetz existiert tatsächlich und betrifft die vorinsolvenzliche Restrukturierung von Unternehmen. Dass ein solches Verfahren grundsätzlich möglich ist, beweist jedoch nicht, dass ein per unverlangter E-Mail beworbenes Verkaufsangebot echt ist.
PLUTA weist darauf hin, dass Vermögensgegenstände in echten Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren über einen strukturierten und transparenten Verkaufsprozess veräußert werden. Unaufgeforderte Massenmails mit vermeintlichen Sonderangeboten gehörten nicht zum üblichen Ablauf.
Täter missbrauchen echte Namen und Unternehmensdaten
Besonders gefährlich ist, dass die Angaben in solchen Nachrichten nicht vollständig erfunden sein müssen.
Die Täter können öffentlich verfügbare Informationen übernehmen, beispielsweise:
- Namen echter Rechtsanwälte,
- Namen von Geschäftsführern,
- Geschäftsanschriften,
- Handelsregisternummern,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern,
- Logos,
- berufliche Funktionen,
- Fotos,
- und Texte aus dem offiziellen Impressum.
Dadurch kann eine Signatur auf den ersten Blick korrekt aussehen. Trotzdem können Telefonnummer, E-Mail-Domain und Bankverbindung zu den Betrügern gehören.
Im aktuellen Fall verwenden die Täter den Namen eines tatsächlich bei PLUTA tätigen Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt und das Unternehmen sind nicht an den Angeboten beteiligt, sondern selbst Opfer des Identitätsmissbrauchs.
Deshalb sollte bei einer öffentlichen Warnung immer klar formuliert werden:
Betrüger handeln im Namen des Unternehmens oder missbrauchen die Identität einer realen Person.
Der Name in der Signatur beweist nicht, dass diese Person die Nachricht verschickt hat.
Verwendete Domains ähneln der echten Firmenadresse
PLUTA nennt in seiner offiziellen Warnung insbesondere E-Mail-Adressen mit folgenden Domains:
- pluta-ra.de
- pluta-ra.net
Die offizielle Unternehmensdomain lautet dagegen pluta.net.
Die betrügerischen Domains sind geschickt gewählt. Die Ergänzung „ra“ kann als Abkürzung für Rechtsanwalt verstanden werden und wirkt deshalb zunächst glaubwürdig.
Bei anderen Betrugsfällen können die Unterschiede noch kleiner ausfallen. Häufige Methoden sind:
- ein zusätzlicher Bindestrich,
- eine andere Domainendung,
- ein vertauschter Buchstabe,
- ein fehlender Buchstabe,
- die Zahl „0“ statt des Buchstabens „O“,
- oder ein Zusatz wie „service“, „verwaltung“, „group“ oder „kanzlei“.
Das BSI empfiehlt deshalb, besonders auf den Domainteil hinter dem @-Zeichen zu achten. Der angezeigte Name allein ist nicht aussagekräftig, da Absenderangaben manipuliert oder irreführend gestaltet werden können.
Kann der sichtbare Absender einer E-Mail gefälscht werden?
Ja. Der Anzeigename eines E-Mail-Kontos kann grundsätzlich frei gewählt werden.
Ein Betrüger kann sein Postfach deshalb beispielsweise so benennen:
- „Geschäftsführung Müller GmbH“
- „Personalabteilung“
- „Rechtsanwalt Dr. Mustermann“
- „Buchhaltung“
- oder „Firmenkundenservice“
In vielen E-Mail-Programmen wird zunächst nur dieser Name angezeigt. Die vollständige Adresse erscheint erst beim Anklicken oder Aufklappen der Absenderinformationen.
Doch auch eine auf den ersten Blick passend wirkende E-Mail-Adresse reicht nicht als Echtheitsbeweis. Betrüger können ähnlich klingende Domains registrieren oder Absenderangaben technisch manipulieren.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass selbst fehlerfreie, professionell gestaltete Nachrichten mit vertrauenswürdig wirkender Absenderadresse gefälscht sein können. Zur genaueren Untersuchung können die vollständigen E-Mail-Kopfdaten herangezogen werden.
Für den normalen Arbeitsalltag ist allerdings meist ein anderer Schritt einfacher: Ruft das angebliche Unternehmen über eine Telefonnummer an, die Ihr selbst auf dessen offizieller Internetseite gefunden habt.
Diese Warnzeichen sprechen für einen Vorkasse-Betrug
Nicht jedes einzelne Merkmal beweist einen Betrugsversuch. Treffen jedoch mehrere Punkte zusammen, solltet Ihr besonders vorsichtig sein.
Ihr erhaltet das Angebot unaufgefordert
Es bestand vorher kein Kontakt zum Unternehmen oder angeblichen Verkäufer. Trotzdem bekommt Ihr eine umfangreiche Liste mit vermeintlich günstigen Waren.
Die Preise liegen deutlich unter dem Marktwert
Die niedrigen Preise werden mit Zeitdruck, Insolvenz, Restrukturierung, Lagerauflösung oder einer besonders schnellen Verwertung erklärt.
Der Absender nutzt eine ähnliche, aber nicht identische Domain
Die E-Mail-Adresse wirkt vertraut, stimmt aber nicht exakt mit der offiziellen Unternehmensdomain überein.
Ihr sollt schnell reagieren
Die Täter behaupten möglicherweise, es gebe viele Interessenten oder die Verwertung müsse kurzfristig abgeschlossen werden.
Eine Besichtigung ist nicht möglich
Das Fahrzeug oder die Maschine befindet sich angeblich an einem entfernten Standort. Eine Besichtigung wird verzögert, abgelehnt oder von einer vorherigen Zahlung abhängig gemacht.
Die Zahlung soll vorab erfolgen
Ihr sollt den gesamten Kaufpreis, eine Anzahlung, eine Sicherheitsleistung oder eine Reservierungsgebühr überweisen.
Das Konto passt nicht zum angeblichen Verkäufer
Kontoinhaber, Bankland oder Unternehmensname stimmen nicht mit den Angaben in der E-Mail überein. Allerdings kann auch ein deutsches Konto zu einer Betrugsmasche gehören.
Der Kontakt läuft nur über Mail und Mobiltelefon
Ein persönlicher Ansprechpartner am offiziellen Unternehmensstandort ist nicht erreichbar.
Es gibt keine unabhängige Bestätigung des Verkaufs
Auf der echten Unternehmensseite findet Ihr weder eine Ankündigung noch einen Hinweis auf das angebliche Verwertungsverfahren.
So prüft Ihr ein verdächtiges Firmenangebot
Offizielle Internetseite selbst aufrufen
Klickt nicht auf Links in der Nachricht. Gebt die bekannte Internetadresse selbst ein oder sucht nach dem offiziellen Unternehmensauftritt.
E-Mail-Domain Zeichen für Zeichen vergleichen
Prüft insbesondere den Teil hinter dem @-Zeichen. Zusätze und kleine Abweichungen können auf eine betrügerische Nachahmung hinweisen.
Unabhängig beim Unternehmen anrufen
Verwendet nicht die Nummer aus der E-Mail, dem PDF oder der Signatur. Nehmt ausschließlich eine Rufnummer aus dem offiziellen Impressum, einem bestehenden Vertrag oder einem amtlichen Verzeichnis.
Ware vor der Zahlung besichtigen
Lasst Euch Fahrzeuge, Maschinen oder andere hochpreisige Gegenstände am angegebenen Standort zeigen. Prüft Fahrzeugpapiere, Seriennummern, Eigentumsnachweise und die Identität des Verkäufers.
Keine Vorkasse an unbekannte Empfänger
Überweist bei Zweifeln weder den vollständigen Kaufpreis noch eine Reservierungsgebühr. Eine angebliche Kaufbestätigung oder Rechnung im PDF-Format macht das Geschäft nicht seriös.
Bankverbindung prüfen
Kontrolliert, ob Empfängername und Bankverbindung nachvollziehbar zum Verkäufer gehören. Eine kurzfristig geänderte Bankverbindung sollte immer über einen zweiten Kommunikationsweg bestätigt werden.
Warum Ihr nicht auf die E-Mail antworten solltet
In der uns vorliegenden Nachricht stand am Ende sinngemäß, eine formlose Antwort genüge, falls kein Interesse an weiteren Mitteilungen bestehe.
Darauf solltet Ihr nicht reagieren.
Eine Antwort bestätigt den Absendern möglicherweise, dass Eure Adresse aktiv genutzt wird. Zudem kann sich hinter dem sichtbaren Absender eine andere Person oder Infrastruktur verbergen.
Die Verbraucherzentrale rät bei erkannten Phishing- und Betrugsmails dazu, weder auf Links zu klicken noch auf die Nachricht zu antworten.
Markiert die Mail stattdessen als Spam oder Phishing. Möchtet Ihr den Vorfall melden, sichert zuvor die ursprüngliche Nachricht einschließlich Anhang und vollständiger Kopfzeilen.
Möchtet Ihr den Vorfall melden, sichert zuvor die ursprüngliche Nachricht einschließlich Anhang und vollständiger Kopfzeilen. Unternehmen sollten geschäftsrelevante Nachrichten außerdem im Rahmen einer revisionssicheren E-Mail-Archivierung dauerhaft und nachvollziehbar aufbewahren.
Was tun, wenn Ihr bereits Geld überwiesen habt?
Bei einer Überweisung zählt jede Minute.
Kontaktiert umgehend Eure Bank und schildert den Verdacht auf Vorkasse-Betrug. Je nach Bearbeitungsstand kann die Bank möglicherweise versuchen, die Zahlung zu stoppen oder einen Rückruf einzuleiten. Eine Garantie gibt es allerdings nicht.
Anschließend solltet Ihr:
- Strafanzeige erstatten,
- die echte Firma über den Identitätsmissbrauch informieren,
- alle E-Mails und Anhänge sichern,
- Telefonnummern und Kontodaten dokumentieren,
- Gesprächsnotizen aufbewahren,
- Zahlungsbelege speichern,
- und keine weiteren Forderungen begleichen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Betroffene bei Internetbetrug möglichst schnell handeln sollten. Welche Möglichkeiten zur Rückholung einer Zahlung bestehen, hängt unter anderem vom verwendeten Zahlungsweg ab.
Was Unternehmen intern verbessern können
Der aktuelle Fall ist nicht nur für die Geschäftsführung relevant. Auch Assistenz, Einkauf, Buchhaltung und Fuhrparkmanagement können solche Angebote erhalten.
Auch bei der Auswahl digitaler Tools für Zusammenarbeit und Kommunikation sollten Unternehmen auf Datenschutz, Support, Sicherheit und klar geregelte Zugriffsrechte achten.
Unternehmen sollten daher klare Regeln einführen:
- Keine Zahlung allein auf Basis einer unaufgeforderten E-Mail.
- Hochpreisige Käufe werden durch mindestens zwei Personen geprüft.
- Neue Bankverbindungen werden unabhängig bestätigt.
- Ungewöhnliche Sonderangebote werden direkt beim angeblichen Anbieter verifiziert.
- Beschäftigte dürfen verdächtige Nachrichten ohne Angst vor Vorwürfen melden.
- E-Mail-Anhänge unbekannter Absender werden nicht ungeprüft weitergeleitet.
- Bei Zeitdruck oder außergewöhnlich günstigen Preisen ist eine zusätzliche Kontrolle Pflicht.
Besonders wichtig ist das Vier-Augen-Prinzip. Ein Betrugsversuch kann professionell genug sein, um eine einzelne Person zu überzeugen. Eine zweite Prüfung erkennt häufig Unstimmigkeiten bei Domain, Telefonnummer, Kontoinhaber oder Verkaufsprozess.
Fazit: Das Schnäppchen dient nur als Köder für die Vorkasse
Die professionell gestalteten Firmenmails sollen Empfänger nicht lediglich zum Öffnen einer Anlage bewegen. Das eigentliche Ziel ist, Unternehmen zu einer Vorauszahlung für nicht existierende Waren zu verleiten.
Dafür missbrauchen die Täter echte Kanzleinamen, reale Rechtsanwälte, öffentliche Unternehmensdaten und ähnlich klingende E-Mail-Domains. Angeboten werden je nach Zielgruppe Fahrzeuge, Maschinen, Baumaschinen oder Edelmetalle zu angeblich besonders günstigen Verwertungspreisen.
PLUTA bestätigt, dass bei der aktuellen Masche üblicherweise Vorkasse verlangt wird und anschließend keine Lieferung erfolgt. Die Kanzlei verschickt nach eigener Aussage keine entsprechenden Massenmails und hat wegen des Identitätsmissbrauchs Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Erhaltet Ihr ein unerwartetes Angebot aus einer angeblichen Insolvenz oder Restrukturierung, solltet Ihr deshalb niemals allein den Angaben in der Mail vertrauen. Prüft den Anbieter über unabhängig recherchierte Kontaktdaten, besichtigt die Ware und leistet keine Vorkasse, solange Zweifel an der Echtheit bestehen.
Habt Ihr ebenfalls eine solche Firmenmail erhalten? Welche Fahrzeuge, Maschinen oder Wertgegenstände wurden Euch angeboten? Teilt Eure Erfahrungen in den Kommentaren und helft damit, weitere Unternehmen vor der Masche zu warnen.



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