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Niedriges Einkommen: Überstunden müssen bezahlt werden

cc by flickr/ Last Hero

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Für viele deutsche Arbeitnehmer sind Überstunden inzwischen keine Seltenheit mehr. Was dabei jedoch eigentlich untragbar ist, dass viele Woche für Woche extra Stunden schieben, ohne dafür bezahlt zu werden! Für all jene könnte ein Urteil (5 AZR 765/10) des Bundessozialgerichts interessant sein.

In dem konkreten Fall ging es um einen Lagerleiter, der monatlich brutto 1.800 Euro bekam. In seinem Arbeitsvertrag waren 42 Wochenstunden ausgemacht. Zudem fand sich dort eine Klausel, die besagt, dass er bei Bedarf Mehrarbeit leisten solle. Dafür erhielt er keine Bezahlung. In den Jahren von 2006 bis 2008 kam er alleine auf 968 Überstunden.

In den Augen der Richter war dies nicht zulässig. In Anbetracht der Höhe des Bruttoentgelts müssten Überstunden extra bezahlt werden. Bei gut dotierten Jobs seien unbezahlte Überstunden vielleicht üblich, jedoch nicht bei solch einem Lohn. Die Vergütung der Merharbeit richtet sich also nach der Höhe des Bruttoentgelts.

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