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Eindeutige Formulierungen im Arbeitsvertrag!

Beim Arbeitsvertrag sollte man unbedingt immer darauf achten, dass er klar formuliert ist, denn sonst ist der im Recht, der die entsprechende Klausel verwendet. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Dortmund hervor. Eine mehrfach auslegbare Vertragsregelung werde stets zu Lasten desjenigen ausgelegt, der sie verwendet habe.

Im konkreten Fall ging es um eine Angestellte, die ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Dezember kündigte. Die zweite Zahlung des 13. Monatsgehalts hätte Anfang Dezember noch stattfinden sollen. Der Arbeitgeber lehnte diese Zahlung aber ab, aufgrund dieser verworrenen Klausel im Arbeitsvertrag: „Die Vergütung ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen innerhalb von drei Monaten nach diesen Zeitpunkten (den Terminen der jeweiligen Zahlungen des 13. Gehalts) aufgelöst wird.“

Die Richter gaben der Arbeitnehmerin nun recht, da die Formulierung nicht eindeutig sei und somit auf mehrfache Weise ausgelegt werden könne. Die Einbußen aufgrund einer fristgerechten Kündigung seien nicht genau zu erkennen.

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