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Landesarbeitsgericht

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    Englische Berufsbezeichnungen führen zur Unwirksamkeit einer Kündigung

    Immer häufig werden Arbeitsstellen mit englischen Begriffen bezeichnet, statt ihren eigentlich deutschsprachigen Namen beizubehalten. So kann es sich bei dem Reinigungsdienst schon einmal um das Facility Management handeln, wogegen der CEO der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens ist. Doch diese nicht immer eindeutig verständlichen Deklarierungen führen auch zu Irritationen – etwa dann, wenn nicht gänzlich klar ist, in welchem Rang sie stehen und welche Befugnisse ihnen somit zukommen. Mit diesem Problem hatte sich kürzlich das Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Gegenstand der…

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