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Kündigung Arbeitsvertrag: 7 Tipps, Fristen & Vorlage für Arbeitnehmer

Kündigung Arbeitsvertrag: Hand unterschreibt Kündigungsschreiben am Schreibtisch mit Laptop

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist ein entscheidender Schritt im Berufsleben. Arbeitnehmer:innen entschließen sich dazu, wenn sich neue Chancen eröffnen, die Arbeitsbedingungen nicht mehr passen oder persönliche Gründe den Wechsel notwendig machen. Damit die Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte Vorschriften aus dem Arbeitsrecht eingehalten werden.

Dieser Ratgeber erläutert die 7 wichtigsten Tipps für eine rechtssichere Kündigung, erklärt die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB, zeigt, wie eine Kündigung in der Probezeit funktioniert und stellt eine kostenlose Vorlage bereit. So vermeidet Ihr typische Fehler und sichert Euch einen reibungslosen Übergang in die nächste Karrierephase.

1. Kündigung Arbeitsvertrag muss schriftlich erfolgen

Nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben wird.

  • Kündigungen per E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp sind unwirksam.
  • Handschriftliche Unterschrift ist zwingend notwendig.
  • Die Kündigung muss eindeutig formulieren, dass Ihr das Arbeitsverhältnis beenden möchtet.

Fehlt die Schriftform, ist die Kündigung rechtlich nichtig, selbst wenn beide Seiten über den Austritt informiert sind.

2. Kündigungsfristen nach § 622 BGB beachten

Das Arbeitsrecht legt klare Regeln zur Kündigungsfrist fest. Arbeitnehmer:innen haben in der Regel eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

  • Gesetzliche Regelung: § 622 Abs. 1 BGB.
  • Probezeit: Zwei Wochen Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Tarifverträge: Können längere oder abweichende Fristen enthalten.
  • Arbeitsverträge: Dürfen längere, aber keine kürzeren Fristen als gesetzlich zulässig vorsehen.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer:innen keine strengeren Kündigungsfristen auferlegen als für sich selbst.

3. Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

  • Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich.
  • Arbeitnehmer:innen können damit vergleichsweise schnell den Arbeitsplatz wechseln.
  • Arbeitgeber:innen können ebenfalls innerhalb der Frist kündigen.

Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, die Zusammenarbeit zu testen. Wer in dieser Zeit kündigt, sollte trotzdem die Kündigung rechtzeitig übergeben, da auch hier der Zugang beim Arbeitgeber entscheidend ist.

4. Kündigung klar datieren und Zugang sichern

Eine Kündigung ist ein empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Sie wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht.

  • Formulierungen: Nutzt entweder ein konkretes Datum oder die Wendung „zum nächstmöglichen Termin“.
  • Empfehlung: Kombination beider Varianten, um Missverständnisse zu vermeiden. Beispiel: „… kündige ich fristgerecht zum 30.09.2025, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“
  • Nachweis: Übergabe mit Empfangsbestätigung, Bote oder Einschreiben mit Rückschein.

Ohne Zustellungsnachweis kann der Arbeitgeber den Zugang bestreiten, wodurch sich der Austritt verzögern kann.

5. Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung).

  • Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten negativen Codes enthalten.
  • Einfache Zeugnisse listen nur Tätigkeiten auf, qualifizierte auch Leistung und Verhalten.
  • Im Kündigungsschreiben sollte der Anspruch auf ein Zeugnis ausdrücklich erwähnt werden.

Ein gutes Arbeitszeugnis ist entscheidend für die weitere Karriere und sollte sorgfältig geprüft werden.

6. Fristlose Kündigung nur bei wichtigem Grund

Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer:innen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt.

Typische Gründe sind:

Vor einer fristlosen Kündigung sollte in der Regel eine Abmahnung erfolgen. Wer fristlos kündigt, ohne dass ein ausreichender Grund vorliegt, riskiert Schadensersatzforderungen.

7. Kündigungsvorlage nutzen und Fehler vermeiden

Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern. Um sicherzugehen, lohnt sich die Nutzung einer geprüften Vorlage.

  • Platzhalter individuell ausfüllen.
  • Eigenhändige Unterschrift nicht vergessen.
  • Datum und Adresse des Arbeitgebers vollständig angeben.

Tabelle: Kündigungsfristen im Überblick

Situation Kündigungsfrist Arbeitnehmer Kündigungsfrist Arbeitgeber
Gesetzlich (§ 622 Abs. 1 BGB) 4 Wochen zum 15. oder Monatsende Abhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit
Probezeit (max. 6 Monate) 2 Wochen 2 Wochen
Tarifvertrag Abweichungen möglich Abweichungen möglich
Arbeitsvertrag (individuell) Verlängerte Fristen möglich Verlängerte Fristen möglich

Muster Kündigung Arbeitsvertrag (kostenlose Vorlage)

Nachfolgend findet Ihr eine rechtssichere Vorlage, die Ihr individuell anpassen könnt.

Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag – Vorlage

Max Mustermann
Musterstraße 10
10969 Berlin

Datum: ..

Musterfirma XY
Personalabteilung
Musterstraße 69
10963 Berlin

Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen], ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Nach meiner Berechnung endet das Arbeitsverhältnis am [Datum einfügen].
Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin, falls meine Berechnung des Enddatums nicht zutreffen sollte.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das genaue Beendigungsdatum schriftlich.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift Arbeitnehmer:in)

© online-karriere.de

FAQ zur Kündigung Arbeitsvertrag

Wie schreibe ich eine Kündigung Arbeitsvertrag richtig?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und klar erkennen lassen, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Während der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen. In Tarif- oder Arbeitsverträgen können längere Fristen vereinbart sein.

Kann man per E-Mail oder WhatsApp kündigen?
Nein. Kündigungen per E-Mail, Fax oder WhatsApp sind unwirksam. Die Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift ist zwingend erforderlich.

Wann ist eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer möglich?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei wiederholtem Lohnverzug, schweren Arbeitsschutzverstößen oder sexueller Belästigung. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund nach § 626 BGB.

Kann der Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?
Nein. Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und kann vom Arbeitgeber nicht verweigert werden. Allerdings prüft der Arbeitgeber, ob die Fristen korrekt eingehalten wurden.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
In diesem Fall drohen Schadensersatzforderungen durch den Arbeitgeber. Zudem kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen.

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