Schon länger ist es möglich, dass ein Arbeitgeber eine berufliche Fortbildung als steuerfreies Gehaltsextra behandelt. Doch nun wird es Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch leichter gemacht.
Voraussetzung für das lohnsteuerfreie Übernehmen der Fort- und Weiterbildungskosten aller Mitarbeiter war bisher, dass die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt war. Dabei spielt es auch keine Rolle ob die Bildungsmaßnahme vom Arbeitgeber oder einem anderen Anbieter durchgeführt wird.
Nach Einschätzung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster ist die steuerfreie Übernahme auch dann möglich, wenn die entsprechende Rechnung direkt auf den Mitarbeiter ausgestellt ist. Stets gilt dabei natürlich, dass die Fortbildung im betrieblichen Interesse steht. Also, immer vorher den Arbeitgeber fragen. Der muss die Kostenübernahme nämlich im Vorfeld genehmigen. Dann steht der Weiterbildung nichts mehr im Weg!
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