Weiterbildung

Leichtere Kostenübernahme von Fort- und Weiterbildung

Ohne Weiterbildung geht es in der heutigen Berufswelt kaum noch. Vorbei die Zeiten, in denen man sich sein Leben lang auf sein berufliches Wissen verlassen kann. Nicht nur die technischen Neuerungen schreiten ständig fort, sondern auch die Ansprüche an die einzelnen Mitarbeiter steigen ständig. Um da nicht den Anschluss zu verlieren heißt es am Ball bleiben.

Nun hat auch die Finanzverwaltung ihre Auffassung geändert und macht es Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Zukunft leichter betriebliche Fort- und Weiterbildung als steuerfreies Gehaltsextra zu deklarieren.

Bisher musste die Rechnung für eine Bildungsmaßnahme an den Arbeitgeber gestellt werden, was häufig mit sinnloser Rennerei verbunden war. Nun kann die entsprechende Rechnung auch direkt über den Arbeitnehmer, der die Bildungsmaßnahme besucht, laufen.

Voraussetzungen sind in diesem Fall vor allem, dass der Arbeitgeber im Vorfeld seine Zusage zur Weiterbildung gibt und natürlich, dass sie im betrieblichen Interesse liegt. Ob man das Bildungsangebot direkt beim Arbeitgeber in Anspruch nimmt oder bei einem anderen Anbieter spielt keine Rolle.

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