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Kaufmann im Einzelhandel: Ausbildung, Gehalt und Karrieremöglichkeiten

Als Kaufmann und Kauffrau im Einzelhandel ist der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin die gute Seele des Geschäfts und der Ansprechpartnerin, wenn ein Kunde den Rat zu Produkten benötigt. Der Mitarbeiter berät die Kundschaft wenig kümmert sich um die Präsentation der Waren, sodass die Kaufentscheidung ein bisschen leichter fällt. Damit in im Regal keine Leere herrscht, füllt der Mitarbeiter im Einzelhandel diese regelmäßig auf.
An der Kasse gilt es auch bei größerem Andrang der Kunden nicht die Übersicht zu verlieren. Daher müssen die Waren innerhalb kürzester Zeit entsichert, gescannt und verpackt werden. Aber der Mitarbeiter verbringt die Ausbildung nicht nur im Verkaufsraum, sondern auch im Büro. Er lernt hier, wie Abrechnungen ausgeführt, Waren bestellt und Termine für Lieferungen vereinbart werden. Um welche Waren es sich künftig dreht, hängt vom Auszubildenden ab. Denn grundsätzlich werden Einzelhandelskaufleute dort gesucht, wo Ware verkauft werden, sei es im Lebensmitteldiscounter, Baumarkt, in Schuhgeschäften für Damenschuhe oder in Modegeschäften.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Einzelhandel

Neben den persönlichen Voraussetzungen zählt in erster Linie die schulische Vorbildung zu den wichtigen Kriterien, die ein angehender Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel erfüllen muss. Die meisten Unternehmen stellen überwiegend Bewerber mit einem Haupt- oder Realschulabschluss bzw. der mittleren Reife ein.
Für eine Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel sind zum Beispiel Kenntnisse in Deutsch, Mathematik, Wirtschaftslehre und Informatik von Vorteil. Die Auszubildenden sollte die Grundrechenarten sowie Bruch-, Dezimal-, Prozent- und Dreisatzrechnung sicher beherrschen, eine verständliche und höfliche Ausdrucksweise vorweisen und über eine gute Rechtschreibung verfügen. Außerdem ist es von Vorteil, wenn bereits Grundkenntnisse in der Wirtschaftslehre vorhanden sind, beispielsweise hinsichtlich Vertragsrecht und Rechnungswesen. Zudem ist es hilfreich, wenn der Auszubildende Kenntnisse im Umgang mit dem Computer hat, da die angehenden Kaufleute im Einzelhandel warenwirtschaftliche Daten wie zum Beispiel die Entwicklung des Absatzes mit computerunterstützten Warenwirtschaftssystemen erarbeiten.

Generell kann gesagt werden, dass für eine Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel rechtlich gesehen keine bestimmte berufliche oder schulische Vorbildung nötig ist. Dies trifft generell auf sämtliche anerkannten Ausbildungsberufe zu, welche nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind.

Neben solchen allgemeinen Richtlinien zudem so, dass für einige Arbeiten im Einzelhandel verschiedene Dokumente vorzuweisen sind. Für die Ausbildung zur zum Kaufmann/zur Kauffrau im Lebensmittelbereich müssen die Auszubildenden vor dem Start ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.
Weil es bei der Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau um betriebswirtschaftliche Themen sowie um marketingtechnische Betrachtungsweisen geht, darf das Interesse bei den Auszubildenden nicht fehlen. Damit sollten diese auch organisatorisches Talent mitbringen, denn nicht nur die Ausbildung, sondern auch der spätere Beruf fordert Disziplin und strukturierendes Geschick.

Genauso kann als eine weitere Voraussetzung ein Verhandlungsgeschick betrachtet werden, das die Mitarbeiter schon zu Zeiten der Ausbildung professionalisieren sollten. Im künftigen Umgang mit Kunden sowie bei der Beratung wird es für diese darum gehen, die Produkte abwechslungsreich wirken zu lassen. Dabei steht generell immer der Verkauf der Ware im Vordergrund.

Der Ablauf der Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel

Bei der Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel ist der Mitarbeiter im Wechsel in Geschäft und in der Berufsschule. Im Geschäft lernen diese die praktische Seite des Berufsbildes und übernehmen konkrete Aufgaben. In der Berufsschule wird dann das theoretische Wissen vermittelt. In der Ausbildung muss der Mitarbeiter als Nachweis ein Berichtsheft über alle Tätigkeiten und Aufgaben führen. Der Ausbilder überprüft das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen.

Die Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel wird derzeit in 2 unterschiedlichen Formen angeboten. Bei der klassischen Ausbildungsart absolviert der Mitarbeiter zum Ende seines zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildung ist die schriftliche Abschlussprüfung abzulegen. Läuft die Ausbildung nach den neusten Bestimmungen ab, ist die Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres der erste Teil der Abschlussprüfung. Am Schluss der Ausbildung folgt dann der zweite Teil der Abschlussprüfung. Wenn die Prüfungen bestanden sind, ist der Mitarbeiter staatlich anerkannter Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel.
Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Ausbildung findet der Auszubildende in der Prüfungs- und Ausbildungsverordnung für Kaufleute im Einzelhandel.
Eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und Einzelhandelskaufmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. In aller Regel wird dieser Beruf ohne Spezialisierung nach einzelnen Schwerpunkten oder Fachrichtungen im Handel ausgebildet.

Die Dauer der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und -kaufmann beträgt generell 3 Jahre und wird nach einem dualen System in der Berufsschule und in einem Geschäft durchgeführt, um ein produktives Zusammenwirken von Theorie und Praxis zu gewährleisten.
Außerdem erhält der Auszubildende stets einen Überblick über die Warensituationen im Geschäft. Wenn sich zum Beispiel die Bestände dem Ende neigen, liegt es in der Verantwortung des Kaufmanns/frau im Einzelhandel, die Neuware zu beschaffen oder diese nachzubestellen.

Weiterbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten als Kaufmann und Kauffrau im Einzelhandel

Die Auswahl vor der Ausbildung ist groß, denn ein Kaufmann und Kauffrau im Einzelhandel wird überall da gebraucht, wo Produkte verkauft werden. Wenn sich der Auszubildende für eine spezielle Branche entschieden hat, lernt er neben den grundsätzlichen kaufmännischen Dingen viel über die Waren der Branche. Dies können beispielsweise Lebensmittel, Sportbekleidung oder Elektronikartikel sein. In einem Geschäft aus diesen Branchen wird er oder sie dann arbeiten. Das können inhabergeführte und kleine Geschäfte, wie ein Schuhgeschäft in Heidelberg, als auch Filialen großer Handelsketten, wie der Mediamarkt in Hamburg sein. In den Verkaufsräumen stellt der Mitarbeiter sein verkäuferisches Talent unter Beweis, in seinem Büro erledigt er die Schreibarbeiten. Wechselt er oder sie später einmal diese Branche, ist dies nicht ausgeschlossen. Er muss sich dann aber wieder sehr gut in die neue Thematik einarbeiten.

So kann er sich schon während der Ausbildung auf eine definierte Warengruppe spezialisieren und später als Experte auch die Verantwortung hierfür übernehmen. Später kann er sich auch um eine Stelle als Zentraleinkäufer oder Erstverkäufer bewerben. Das Ziel kann es zudem sein, eine Filiale oder eine Abteilung zu leiten. Dann übernimmt er außerdem betriebswirtschaftliche Aufgaben und ist für die anderen Mitarbeiter verantwortlich. Bring der Mitarbeiter die Hochschulreife mit, kommt auch ein Studium nach der Ausbildung infrage. Wenn er zum Beispiel nach der Ausbildung BWL studiert, hat gute Chancen, nach einem Wiedereinstieg in den Beruf eine leitende Position zu bekommen.

Hast der Auszubildende neben dem Ausbildungsabschluss das Fachabitur oder Abitur erworben, kann er eine Weiterbildung an Hochschulen im Fach Betriebswirtschaftslehre mit dem Thema Handel absolvieren. Die meisten Fachhochschulen bieten zudem Studiengänge an, für welche der Auszubildende auch ohne Abitur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Zugangsberechtigung bekommt. Hierin erhält er durchdringende branchenspezifische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, welche den Zugang zu führenden Positionen erleichtern.

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